Im Zuge des Masterplans Radfahren 2020 wurde durch Zusammenarbeit mehrerer Magistratsdienststellen der Stadt Innsbruck diese Empfehlung zur Verkehrsführung des Radverkehrs bei Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (§90 Behördenverfahren) für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für Arbeiten auf oder neben der Straße entwickelt.