Hürden auf dem Weg zum Firmenrad für Alle
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 kam es nach Österreich: Das Firmenrad-Modell, das es Betrieben ermöglicht, ihren Mitarbeiter:innen Fahrräder mit Steuervorteil zur Verfügung zu stellen. Wo steht das Thema drei Jahre später? Und wohin könnte es sich entwickeln, wenn konkrete Hürden für Kollektivvertrags-Nehmer:innen und Öffentliche Bedienstete abgebaut werden könnten? Radkompetenz-Mitglied JobRad Österreich, das die Firmenrad-Lösung von der ersten Stunde an begleitet hat, gibt hier einen aktuellen Überblick der Situation.
Die Vorgeschichte in Österreich
Das Thema Dienstrad-Modell wurde auf radkompetenz.at bereits im Jahr 2018 („Gutachten zur Sachbezugs-Frage„) und 2019 („Gesetzliche Gleichstellung von E-Fahrrädern zu Elektroautos als Dienstfahrzeuge„) behandelt, als die betreffende Steuerreform noch im Entstehen war. Im September 2020 konnte berichtet werden: „Steuerreform macht Dienstradmodell möglich!„, denn da hatte das Parlament eine wichtige Entscheidung gefällt: Als Teil der Steuerreform wurden Dienstgeber:innen beim Erwerb von Dienstfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb ab Jänner 2020 vorsteuerabzugsberechtigt. Dadurch wurden Arbeitnehmer:innen zur Gänze sachbezugsbefreit, wenn sie vom Arbeitgeber ein Dienstrad auch für private Fahrten bekommen.
Ursprung und Erfolg in Deutschland
Das Firmenrad-Modell ist in Deutschland unter dem Begriff „Dienstrad“ mittlerweile seit über einem Jahrzehnt für Arbeitnehmer:innen zugänglich und dadurch zahlreich auf Radwegen und Straßen unterwegs. Fahrräder, die nach diesem Modell günstig angeschafft wurden, sind aus den deutschen Verkaufszahlen nicht wegzudenken. Im Jahr 2022 machten in Deutschland Diensträder 15 % des Umsatzes der Fahrradbranche aus. Wie wurde dieser Erfolg möglich? Unter anderem durch zahlreiche Klärungen und Optimierungen des steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmens.
Das erfolgreiche Modell in Österreich
In Österreich zeichnet sich erfreulicherweise eine ähnliche Entwicklung ab, einige Anbieter sind erfolgreich als Firmenrad-Vermittler tätig. JobRad Österreich kann große und namhafte Unternehmen wie Aldi Süd Holding, die TÜV AUSTRIA Gruppe oder auch Atomic Austria GmbH zu seinen Kunden zählen. Stück für Stück haben sich die Detailfragen des Firmenradleasings geklärt, erweitern sich die Möglichkeiten – und die Arbeit der Mitarbeiter:innen bei JobRad Österreich als Expert:innen fürs Firmenradleasing hat zu mehr Klarheit über die Rahmenbedingungen geführt.
Wichtige Entscheidungen der letzten zwei Jahre
- Muss ein:e Firmenrad-Nutzer:in ein Fahrtenbuch führen? Nein, Arbeitnehmer:innen dürfen ihr Rad sowohl beruflich als auch privat fahren. Es besteht grundsätzlich keine Nachweispflicht der beruflichen Nutzung.
- Ist bei Firmenradleasing über eine Gehaltumwandlung Umsatzsteuer fällig? Nein, entschied auch hier das Bundesministerium der Finanzen.
- Muss das Firmenrad bei Übernahme nach Leasingende nachversteuert werden? Ja, wenn ein geldwerter Vorteil entsteht, ist dieser zu versteuern.
- Firmenrad und weiterhin die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Das ist laut § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG möglich!
Meilenstein: Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Was sich etwas sperrig liest, stellt den großen Wurf für das Firmenradleasing dar: Die neue Sachbezugswerteverordnung stellt klar, dass auch für die Zuverfügungstellung von einem Fahrrad im Rahmen einer Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge ein Sachbezug von Null Euro anzusetzen ist. Die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK reagierte umgehend und legte fest, dass seit 1. Jänner 2023 das nach der Gehaltsumwandlung verbleibende Bruttoentgelt als Beitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge gilt.
Somit reduzieren sich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen, was das Modell für alle Beteiligten noch einmal um ein Vielfaches attraktiver macht. Praktisch bedeutet das, dass sowohl die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage als auch Sozialversicherungsbeiträge eines Mitarbeitenden, der ein Firmenrad bezieht, sinken. Mit anderen Worten: Er oder sie spart gegenüber dem klassischen Kauf. Individuelle Ersparnisse können ganz einfach mit dem JobRad Vorteilsrechner berechnet werden
Firmenrad (noch) nicht für Alle
Ein Plus des Firmenradleasings ist, dass es nachhaltige Mobilität für alle Mitarbeitenden erschwinglich macht, insbesondere für solche mit geringerem Einkommen. Eigentlich. Denn aktuell ist eine Gehaltsumwandlung bei Beschäftigten, die nach einem Mindestgehalt laut Kollektivvertrag entlohnt werden, leider nicht möglich. Für diese Ungleichbehandlung braucht es eine dauerhafte Lösung im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer:innen.
Ebenfalls noch weitgehend außen vor sind die Öffentliche Bediensteten. Ihre Arbeitsverträge erlauben aktuell noch keine Gehaltsumwandlung für Fahrräder. Zwar wurde in der letzten Dienstnovelle eine Regelung für Firmenradleasing aufgenommen, die Voraussetzungen hierfür sind aber so definiert, dass das Produkt nur von einigen wenigen Mitarbeiter:innen in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund vielfacher Anfragen von betroffenen Arbeitgebern hat JobRad gemeinsam mit Radkompetenz Österreich und unterschiedlichen Vertreter:innen vonKlimaschutzministerim, Bundesländern und Gewerkschaften Lösungsansätze besprochen, wie betroffene Arbeitgeber:innen und deren Mitarbeitende trotzdem am Firmenradkonzept teilnehmen können.
Der optimistische Ausblick
Das JobRad-Team ist zuversichtlich, dass die oben genannten Beschränkungen gemeinsam mit allen Betroffenen aus Weg geräumt werden können: „Die Chancen in puncto Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit, die sich mit dem Firmenrad bieten, sind groß. Auch Themen wie Gesundheit, Parkplatzmangel und Unternehmens- sowie Standortattraktivität bewegen immer mehr Unternehmen dazu, Firmenradleasing einzuführen – und die Zahlen sprechen für sich. Aktuell beraten wir Hunderte Unternehmen zum JobRad-Modell.“, so Edwin de Jong, Geschäftsführer von JobRad Österreich.
Wichtig in diesem Prozess sind Unternehmen, die sich in der Öffentlichkeit zu den Hemmnissen äußern. JobRad unterstützt dabei gerne, einfach unter publicaffairs@jobrad-oesterreich.com melden.
Allgemeine Informationen finden Sie bei JobRad Österreich.
Bilder 2,3 (c) JobRad Österreich GmbH, Bilder 1,4 (c) JobRad Deutschland GmbH
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Mit dem Steuerreformgesetz 2020 kam es nach Österreich: Das Firmenrad-Modell, das es Betrieben ermöglicht, ihren Mitarbeiter:innen Fahrräder mit Steuervorteil zur Verfügung zu stellen. Wo steht das Thema drei Jahre später? Und wohin könnte es sich entwickeln, wenn konkrete Hürden für Kollektivvertrags-Nehmer:innen und Öffentliche Bedienstete abgebaut werden könnten? Radkompetenz-Mitglied JobRad Österreich, das die Firmenrad-Lösung von der ersten Stunde an begleitet hat, gibt hier einen aktuellen Überblick der Situation.
Die Vorgeschichte in Österreich
Das Thema Dienstrad-Modell wurde auf radkompetenz.at bereits im Jahr 2018 („Gutachten zur Sachbezugs-Frage„) und 2019 („Gesetzliche Gleichstellung von E-Fahrrädern zu Elektroautos als Dienstfahrzeuge„) behandelt, als die betreffende Steuerreform noch im Entstehen war. Im September 2020 konnte berichtet werden: „Steuerreform macht Dienstradmodell möglich!„, denn da hatte das Parlament eine wichtige Entscheidung gefällt: Als Teil der Steuerreform wurden Dienstgeber:innen beim Erwerb von Dienstfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb ab Jänner 2020 vorsteuerabzugsberechtigt. Dadurch wurden Arbeitnehmer:innen zur Gänze sachbezugsbefreit, wenn sie vom Arbeitgeber ein Dienstrad auch für private Fahrten bekommen.
Ursprung und Erfolg in Deutschland
Das Firmenrad-Modell ist in Deutschland unter dem Begriff „Dienstrad“ mittlerweile seit über einem Jahrzehnt für Arbeitnehmer:innen zugänglich und dadurch zahlreich auf Radwegen und Straßen unterwegs. Fahrräder, die nach diesem Modell günstig angeschafft wurden, sind aus den deutschen Verkaufszahlen nicht wegzudenken. Im Jahr 2022 machten in Deutschland Diensträder 15 % des Umsatzes der Fahrradbranche aus. Wie wurde dieser Erfolg möglich? Unter anderem durch zahlreiche Klärungen und Optimierungen des steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmens.
Das erfolgreiche Modell in Österreich
In Österreich zeichnet sich erfreulicherweise eine ähnliche Entwicklung ab, einige Anbieter sind erfolgreich als Firmenrad-Vermittler tätig. JobRad Österreich kann große und namhafte Unternehmen wie Aldi Süd Holding, die TÜV AUSTRIA Gruppe oder auch Atomic Austria GmbH zu seinen Kunden zählen. Stück für Stück haben sich die Detailfragen des Firmenradleasings geklärt, erweitern sich die Möglichkeiten – und die Arbeit der Mitarbeiter:innen bei JobRad Österreich als Expert:innen fürs Firmenradleasing hat zu mehr Klarheit über die Rahmenbedingungen geführt.
Wichtige Entscheidungen der letzten zwei Jahre
- Muss ein:e Firmenrad-Nutzer:in ein Fahrtenbuch führen? Nein, Arbeitnehmer:innen dürfen ihr Rad sowohl beruflich als auch privat fahren. Es besteht grundsätzlich keine Nachweispflicht der beruflichen Nutzung.
- Ist bei Firmenradleasing über eine Gehaltumwandlung Umsatzsteuer fällig? Nein, entschied auch hier das Bundesministerium der Finanzen.
- Muss das Firmenrad bei Übernahme nach Leasingende nachversteuert werden? Ja, wenn ein geldwerter Vorteil entsteht, ist dieser zu versteuern.
- Firmenrad und weiterhin die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Das ist laut § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG möglich!
Meilenstein: Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Was sich etwas sperrig liest, stellt den großen Wurf für das Firmenradleasing dar: Die neue Sachbezugswerteverordnung stellt klar, dass auch für die Zuverfügungstellung von einem Fahrrad im Rahmen einer Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge ein Sachbezug von Null Euro anzusetzen ist. Die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK reagierte umgehend und legte fest, dass seit 1. Jänner 2023 das nach der Gehaltsumwandlung verbleibende Bruttoentgelt als Beitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge gilt.
Somit reduzieren sich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen, was das Modell für alle Beteiligten noch einmal um ein Vielfaches attraktiver macht. Praktisch bedeutet das, dass sowohl die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage als auch Sozialversicherungsbeiträge eines Mitarbeitenden, der ein Firmenrad bezieht, sinken. Mit anderen Worten: Er oder sie spart gegenüber dem klassischen Kauf. Individuelle Ersparnisse können ganz einfach mit dem JobRad Vorteilsrechner berechnet werden
Firmenrad (noch) nicht für Alle
Ein Plus des Firmenradleasings ist, dass es nachhaltige Mobilität für alle Mitarbeitenden erschwinglich macht, insbesondere für solche mit geringerem Einkommen. Eigentlich. Denn aktuell ist eine Gehaltsumwandlung bei Beschäftigten, die nach einem Mindestgehalt laut Kollektivvertrag entlohnt werden, leider nicht möglich. Für diese Ungleichbehandlung braucht es eine dauerhafte Lösung im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer:innen.
Ebenfalls noch weitgehend außen vor sind die Öffentliche Bediensteten. Ihre Arbeitsverträge erlauben aktuell noch keine Gehaltsumwandlung für Fahrräder. Zwar wurde in der letzten Dienstnovelle eine Regelung für Firmenradleasing aufgenommen, die Voraussetzungen hierfür sind aber so definiert, dass das Produkt nur von einigen wenigen Mitarbeiter:innen in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund vielfacher Anfragen von betroffenen Arbeitgebern hat JobRad gemeinsam mit Radkompetenz Österreich und unterschiedlichen Vertreter:innen vonKlimaschutzministerim, Bundesländern und Gewerkschaften Lösungsansätze besprochen, wie betroffene Arbeitgeber:innen und deren Mitarbeitende trotzdem am Firmenradkonzept teilnehmen können.
Der optimistische Ausblick
Das JobRad-Team ist zuversichtlich, dass die oben genannten Beschränkungen gemeinsam mit allen Betroffenen aus Weg geräumt werden können: „Die Chancen in puncto Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit, die sich mit dem Firmenrad bieten, sind groß. Auch Themen wie Gesundheit, Parkplatzmangel und Unternehmens- sowie Standortattraktivität bewegen immer mehr Unternehmen dazu, Firmenradleasing einzuführen – und die Zahlen sprechen für sich. Aktuell beraten wir Hunderte Unternehmen zum JobRad-Modell.“, so Edwin de Jong, Geschäftsführer von JobRad Österreich.
Wichtig in diesem Prozess sind Unternehmen, die sich in der Öffentlichkeit zu den Hemmnissen äußern. JobRad unterstützt dabei gerne, einfach unter publicaffairs@jobrad-oesterreich.com melden.
Allgemeine Informationen finden Sie bei JobRad Österreich.
Bilder 2,3 (c) JobRad Österreich GmbH, Bilder 1,4 (c) JobRad Deutschland GmbH