Was verspricht Österreichs Regierungsprogramm für den Radverkehr?

Minister

Das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung enthält wichtige Bestandteile von Österreichs Fahrradstrategie. Die Regierung möchte den Radverkehrsanteil dadurch auf 14 Prozent anheben und benennt einige wichtige Maßnahmen dafür, deren Umsetzung liegt nun beim neuen Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). Wir haben uns die wichtigsten Punkte des Programms angesehen und bringen dazu Einschätzungen von Radkompetenz-Mitglied Radlobby.

Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 14 Prozent

Rund 160 Tage nach der Nationalratswahl hatte sich die neue Regierung am 27. Februar 2025 im Parlament präsentiert. Mit dabei: ein 211 Seiten umfassendes Arbeitsprogramm namens „Jetzt das Richtige tun“, auf das sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) stellvertretend für ihre Parteien einigen konnten.

Regierung

Die wichtigste Botschaft für den Radverkehr steht auf Seite 169: Bekenntnis zur Erhöhung des Radverkehrsanteils von derzeit sieben Prozent auf 14 Prozent. Bisher war auf Bundesebene gemäß des „Masterplan Radfahren 2015-2025“ eine Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 13% bis 2025 beschlossen. Das Regierungsprogramm nimmt sich mit einem Radverkehrsanteil von 14 Prozent also ein leicht höheres Ziel bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 vor. Die Radlobby führt internationale und lokale Benchmarks zur Orientierung an: „Die Niederlande zeigen, wie durch zeitgemäße langfristige Mobilitätspolitik ein nationaler Radverkehrsanteil von 28 Prozent mit Stand 2020 erreichbar ist; eine weitere Steigerung um ein Fünftel bis 2027 ist geplant. In Österreich hat sich beispielsweise Vorarlberg bereits ein Ziel von 21 Prozent Radverkehr für das Jahr 2030 gesetzt.“, so Radlobby-Sprecher Roland Romano.

Welche Maßnahmen sollen also konkret zur Erreichung des Ziels beitragen?

EU-Richtlinie bringt Nachrüstpflicht für Radparkplätze

Nicht alle Vorhaben für den Radverkehr sind offensichtlich im Mobilitätskapitel verankert. Auf Seite 59 findet sich die „zeitgerechte Überführung der EU Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie in das nationale Recht“. Diese Richtlinie trat am 28. Mai 2024 in Kraft und ist binnen zwei Jahren in Österreich umzusetzen. Darin enthalten sind wichtige Vorgaben für Radparkplätze bei neuen Gebäuden sowie bei größeren Sanierungen. Bei großen Nicht-Wohngebäuden im Bestand wie Supermärkten oder Kinos wird es erstmals eine landesweite Nachrüstpflicht für Radparkplätze geben. Dazu die Radlobby: „Eine wichtige Maßnahme, um eine Mindestqualität beim Thema Radparken zu erreichen. Für Kraftfahrzeuge gibt es diese Regelungen als Stellplatzverpflichtung schon seit den 1930er Jahren.“

Mobilitätskapitel mit Förderung, Strategie und Infrastruktur

Auf Seite 169 fasst das Kapitel zur Forcierung aktiver Mobilität zentrale Maßnahmen zusammen, die Radverkehr und Fußverkehr betreffen. Nach dem erwähnten Gesamtziel der Radverkehrsverdoppelung werden vielversprechende Lenkunsmaßnahmen aufgelistet:

Regierungsprogramm

Eine Strategie für die Errichtung von hochrangigen Radwegen in Abstimmung mit Bahn und Straßenbau ist gerade bei bevorstehenden Bahnprojekten und bestehenden Autobahnen wichtig. „Oft könnten kurze Tunnel oder Brücken riesige Umwege  für den radverkehr einsparen. Die Akkordierung von Radinfrastruktur ist seit vielen Jahren ein großes Anliegen von Gemeinden.“, bekräftigt Roland Romano.

Die Überarbeitung der Förderkritierien sei aus Radlobby-Sicht angebracht, um Prozesse zu vereinfachen und Umsetzungshürden zu beseitigen. Das Detail der topografischen Gegebenheiten lässt auf gezielte Förderungen in bergigen Regionen schließen. Zentral ist dabei natürlich die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Zuletzt waren bei Radkompetenz-MItglied klimaaktiv mobil  rund 100 Millionen Euro an Jahresbudget für Aktive Mobilität (2024) verfügbar, die wohl der wichtigste Antrieb für große und kleine Radwegebaumaßnahmen waren. Damit „Infrastrukturplanungen konsequent die Fuß- und Radwege berücksichtigen“ können, müssen also weiterhin die Mittel dafür auf Bundes- und Landesebene bereitgestellt werden. Keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der großen Budgetsparmaßnahmen und Kürzungen im Klimaschutzbereich, der jetzt im Landwirtschaftsministerium von Minister Norbert Totschnig (ÖVP) verortet wurde. Noch sind aber keine Budgetzahlen bekannt.

Das Warten auf die Fahrradverordnung

Einige Zeilen weiter werden rechtliche Verbesserungen angesprochen, wobei die eigens erwähnte Fahrradverordnung (FVO) den dringendsten Handlungsbedarf zeigt.

Regierung

Zu diesem Thema hatten wir hier schon einen internationalen Vergleich publiziert, die zugrunde liegende Studie von Radkompetenz-Mitglied verkehrplus ist auf der Website des BMK nachzulesen: Download der Studie. Die virulentesten Punkte zur Aktualisierung betreffen Beladungsgewichte und Beschaffenheit von Anhängern und Transporträdern. Laut Fahrradverordnung ist die Beförderung von mehr als einem Kind unzulässig, wenn diese in Kindersitzen transportiert werden und nicht mit Fahrrädern „in einer Transportkiste“. Bis 8 Jahren ist aber ein Kindersitz vorgeschrieben. Dadurch entsprechen gängige Transporte wie hier auf dem österreichischen Produkt VELLO Sub oder bei zahlreichen anderen Longtail-Rädern nicht der FVO.

Vello Sub

Widersprüchlichkeiten bei Verkehr und Klimaschutz

Ein „Bekenntnis zum öffentlichen Verkehr und Aktivverkehr und dazu, die Abhängigkeit vom Auto, insbesondere auch am Land, zu reduzieren.“ wird auf Seite 166 klar geäußert, die Straße soll als „intermodale Drehscheibe“ fungieren. Darauf folgen konkrete Vorhaben, die großen Ressourcenbedarf und Emissionen für den Straßenbau verursachen würden und den Kfz-Verkehr erhöhen:

  • „Zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft sowie zur dringend notwendigen Entlastung der Bevölkerung von Durchzugsverkehr“ sollen Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits über eine Genehmigung verfügen und im Bundesstraßengesetz angeführt sind, „schnellstmöglich realisiert werden und anhängige Verfahren und Planungen zügig weitergeführt werden.“ Dabei ist der umstrittene Lobautunnel bei Wien direkt angesprochen.
  • Prüfungen des ASFINAG-Bauprogramms sind vorgesehen „ohne dadurch Verzögerungen bei den Verfahren und den Projektrealisierungen zu
    verursachen“.
  • „Zur Verbesserung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sind erforderliche Sicherheitsausbauten, wirtschaftlich zweckmäßige Anschlussstellen und bedarfsgerechte Fahrspurerweiterungen im höherrangigen Straßennetz“ umzusetzen, wofür ein „integrierter Mobilitätsansatz“ angeführt wird.

Weitere Maßnahmen und strittige Themen

Der Debatte über E-Mopeds des Liefergewerbes, die vor allem in Wien geführt wird (unser Bericht hier) hat sich auch im Regierungsprogramm eingefunden. Es wird die „Schaffung von bis dato fehlenden Gesetzesbestimmungen, um die Kontrolle der vielen verschiedenen neuen Formen der Mikromobilität zu verbessern und die Sicherheit für die Nutzer:innen on aktiver Mobilität auf Rad- und Fußwegen zu erhöhen.“ angeführt. Auch die „rechtliche Unterscheidung zwischen mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern und rein motorbetriebenen Elektro-Fahrzeugen“ sowie die baulichen Dimensionen der jeweiligen Fahrzeuge“ sollen genau definiert werden. Die Hintergründe dafür finden sich hier bei Radkompetenz-Mitglied Fahrrad Wien.

Weitere Punkte mit Auswirkungen auf den Radverkehr sind:

  • rechtliche Grundlage für ein automatisiertes Zufahrtsmanagement nach Vorbild der italienischen Zona Traffico Limitato
  • eine StVO-Novelle mit dem Ziel, die Anzahl der Verkehrsschilder zu reduzieren.
  • Verkehrsbildung in Schulne forcieren und „Module wie die freiwillige Radfahrprüfung und die Prüfung für den Mopedführerschein in die Ausbildung zum Führerschein der Klassen A und B zu integrieren.“
  • Mehr behördenübergreifende Kontrollen im Straßenverkehr

Reduktion des amtlichen Kilometergeldes

Auf Seite 17 findet sich leider auch ein Rückschlag für die Radmobilität: Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent. Damit wird beim Radverkehr von 50 ct/km auf den Betrag des Jahres 2010 zurückgeschraubt. Dieser Kürzung beim Fahrrad steht eine Erhöhung um 20% beim Auto gegenüber, wo seit 2010 auf nun 50 ct/km erhöht wurde.

Abschließend bestätigt Radlobby-Sprecher Roland Romano dennoch:“Wir begrüßen die Fortschritte und setzen auch weiterhin auf konstruktive Gespräche, damit nachhaltige Mobilität in Österreich für noch mehr Menschen tatsächlich Realität wird. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung es ernst meint mit der Verdoppelung des Radverkehrs.“

Download des Regierungsprogramms 2025-2029

Fotos: BMK, APA, VELLO, ORF-Screenshot

Veröffentlicht am: 27. März 2025Kategorien: Förderer & InitiativenSchlagwörter: ,

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Das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung enthält wichtige Bestandteile von Österreichs Fahrradstrategie. Die Regierung möchte den Radverkehrsanteil dadurch auf 14 Prozent anheben und benennt einige wichtige Maßnahmen dafür, deren Umsetzung liegt nun beim neuen Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). Wir haben uns die wichtigsten Punkte des Programms angesehen und bringen dazu Einschätzungen von Radkompetenz-Mitglied Radlobby.

Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 14 Prozent

Rund 160 Tage nach der Nationalratswahl hatte sich die neue Regierung am 27. Februar 2025 im Parlament präsentiert. Mit dabei: ein 211 Seiten umfassendes Arbeitsprogramm namens „Jetzt das Richtige tun“, auf das sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) stellvertretend für ihre Parteien einigen konnten.

Regierung

Die wichtigste Botschaft für den Radverkehr steht auf Seite 169: Bekenntnis zur Erhöhung des Radverkehrsanteils von derzeit sieben Prozent auf 14 Prozent. Bisher war auf Bundesebene gemäß des „Masterplan Radfahren 2015-2025“ eine Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 13% bis 2025 beschlossen. Das Regierungsprogramm nimmt sich mit einem Radverkehrsanteil von 14 Prozent also ein leicht höheres Ziel bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 vor. Die Radlobby führt internationale und lokale Benchmarks zur Orientierung an: „Die Niederlande zeigen, wie durch zeitgemäße langfristige Mobilitätspolitik ein nationaler Radverkehrsanteil von 28 Prozent mit Stand 2020 erreichbar ist; eine weitere Steigerung um ein Fünftel bis 2027 ist geplant. In Österreich hat sich beispielsweise Vorarlberg bereits ein Ziel von 21 Prozent Radverkehr für das Jahr 2030 gesetzt.“, so Radlobby-Sprecher Roland Romano.

Welche Maßnahmen sollen also konkret zur Erreichung des Ziels beitragen?

EU-Richtlinie bringt Nachrüstpflicht für Radparkplätze

Nicht alle Vorhaben für den Radverkehr sind offensichtlich im Mobilitätskapitel verankert. Auf Seite 59 findet sich die „zeitgerechte Überführung der EU Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie in das nationale Recht“. Diese Richtlinie trat am 28. Mai 2024 in Kraft und ist binnen zwei Jahren in Österreich umzusetzen. Darin enthalten sind wichtige Vorgaben für Radparkplätze bei neuen Gebäuden sowie bei größeren Sanierungen. Bei großen Nicht-Wohngebäuden im Bestand wie Supermärkten oder Kinos wird es erstmals eine landesweite Nachrüstpflicht für Radparkplätze geben. Dazu die Radlobby: „Eine wichtige Maßnahme, um eine Mindestqualität beim Thema Radparken zu erreichen. Für Kraftfahrzeuge gibt es diese Regelungen als Stellplatzverpflichtung schon seit den 1930er Jahren.“

Mobilitätskapitel mit Förderung, Strategie und Infrastruktur

Auf Seite 169 fasst das Kapitel zur Forcierung aktiver Mobilität zentrale Maßnahmen zusammen, die Radverkehr und Fußverkehr betreffen. Nach dem erwähnten Gesamtziel der Radverkehrsverdoppelung werden vielversprechende Lenkunsmaßnahmen aufgelistet:

Regierungsprogramm

Eine Strategie für die Errichtung von hochrangigen Radwegen in Abstimmung mit Bahn und Straßenbau ist gerade bei bevorstehenden Bahnprojekten und bestehenden Autobahnen wichtig. „Oft könnten kurze Tunnel oder Brücken riesige Umwege  für den radverkehr einsparen. Die Akkordierung von Radinfrastruktur ist seit vielen Jahren ein großes Anliegen von Gemeinden.“, bekräftigt Roland Romano.

Die Überarbeitung der Förderkritierien sei aus Radlobby-Sicht angebracht, um Prozesse zu vereinfachen und Umsetzungshürden zu beseitigen. Das Detail der topografischen Gegebenheiten lässt auf gezielte Förderungen in bergigen Regionen schließen. Zentral ist dabei natürlich die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Zuletzt waren bei Radkompetenz-MItglied klimaaktiv mobil  rund 100 Millionen Euro an Jahresbudget für Aktive Mobilität (2024) verfügbar, die wohl der wichtigste Antrieb für große und kleine Radwegebaumaßnahmen waren. Damit „Infrastrukturplanungen konsequent die Fuß- und Radwege berücksichtigen“ können, müssen also weiterhin die Mittel dafür auf Bundes- und Landesebene bereitgestellt werden. Keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der großen Budgetsparmaßnahmen und Kürzungen im Klimaschutzbereich, der jetzt im Landwirtschaftsministerium von Minister Norbert Totschnig (ÖVP) verortet wurde. Noch sind aber keine Budgetzahlen bekannt.

Das Warten auf die Fahrradverordnung

Einige Zeilen weiter werden rechtliche Verbesserungen angesprochen, wobei die eigens erwähnte Fahrradverordnung (FVO) den dringendsten Handlungsbedarf zeigt.

Regierung

Zu diesem Thema hatten wir hier schon einen internationalen Vergleich publiziert, die zugrunde liegende Studie von Radkompetenz-Mitglied verkehrplus ist auf der Website des BMK nachzulesen: Download der Studie. Die virulentesten Punkte zur Aktualisierung betreffen Beladungsgewichte und Beschaffenheit von Anhängern und Transporträdern. Laut Fahrradverordnung ist die Beförderung von mehr als einem Kind unzulässig, wenn diese in Kindersitzen transportiert werden und nicht mit Fahrrädern „in einer Transportkiste“. Bis 8 Jahren ist aber ein Kindersitz vorgeschrieben. Dadurch entsprechen gängige Transporte wie hier auf dem österreichischen Produkt VELLO Sub oder bei zahlreichen anderen Longtail-Rädern nicht der FVO.

Vello Sub

Widersprüchlichkeiten bei Verkehr und Klimaschutz

Ein „Bekenntnis zum öffentlichen Verkehr und Aktivverkehr und dazu, die Abhängigkeit vom Auto, insbesondere auch am Land, zu reduzieren.“ wird auf Seite 166 klar geäußert, die Straße soll als „intermodale Drehscheibe“ fungieren. Darauf folgen konkrete Vorhaben, die großen Ressourcenbedarf und Emissionen für den Straßenbau verursachen würden und den Kfz-Verkehr erhöhen:

  • „Zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft sowie zur dringend notwendigen Entlastung der Bevölkerung von Durchzugsverkehr“ sollen Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits über eine Genehmigung verfügen und im Bundesstraßengesetz angeführt sind, „schnellstmöglich realisiert werden und anhängige Verfahren und Planungen zügig weitergeführt werden.“ Dabei ist der umstrittene Lobautunnel bei Wien direkt angesprochen.
  • Prüfungen des ASFINAG-Bauprogramms sind vorgesehen „ohne dadurch Verzögerungen bei den Verfahren und den Projektrealisierungen zu
    verursachen“.
  • „Zur Verbesserung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sind erforderliche Sicherheitsausbauten, wirtschaftlich zweckmäßige Anschlussstellen und bedarfsgerechte Fahrspurerweiterungen im höherrangigen Straßennetz“ umzusetzen, wofür ein „integrierter Mobilitätsansatz“ angeführt wird.

Weitere Maßnahmen und strittige Themen

Der Debatte über E-Mopeds des Liefergewerbes, die vor allem in Wien geführt wird (unser Bericht hier) hat sich auch im Regierungsprogramm eingefunden. Es wird die „Schaffung von bis dato fehlenden Gesetzesbestimmungen, um die Kontrolle der vielen verschiedenen neuen Formen der Mikromobilität zu verbessern und die Sicherheit für die Nutzer:innen on aktiver Mobilität auf Rad- und Fußwegen zu erhöhen.“ angeführt. Auch die „rechtliche Unterscheidung zwischen mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern und rein motorbetriebenen Elektro-Fahrzeugen“ sowie die baulichen Dimensionen der jeweiligen Fahrzeuge“ sollen genau definiert werden. Die Hintergründe dafür finden sich hier bei Radkompetenz-Mitglied Fahrrad Wien.

Weitere Punkte mit Auswirkungen auf den Radverkehr sind:

  • rechtliche Grundlage für ein automatisiertes Zufahrtsmanagement nach Vorbild der italienischen Zona Traffico Limitato
  • eine StVO-Novelle mit dem Ziel, die Anzahl der Verkehrsschilder zu reduzieren.
  • Verkehrsbildung in Schulne forcieren und „Module wie die freiwillige Radfahrprüfung und die Prüfung für den Mopedführerschein in die Ausbildung zum Führerschein der Klassen A und B zu integrieren.“
  • Mehr behördenübergreifende Kontrollen im Straßenverkehr

Reduktion des amtlichen Kilometergeldes

Auf Seite 17 findet sich leider auch ein Rückschlag für die Radmobilität: Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent. Damit wird beim Radverkehr von 50 ct/km auf den Betrag des Jahres 2010 zurückgeschraubt. Dieser Kürzung beim Fahrrad steht eine Erhöhung um 20% beim Auto gegenüber, wo seit 2010 auf nun 50 ct/km erhöht wurde.

Abschließend bestätigt Radlobby-Sprecher Roland Romano dennoch:“Wir begrüßen die Fortschritte und setzen auch weiterhin auf konstruktive Gespräche, damit nachhaltige Mobilität in Österreich für noch mehr Menschen tatsächlich Realität wird. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung es ernst meint mit der Verdoppelung des Radverkehrs.“

Download des Regierungsprogramms 2025-2029

Fotos: BMK, APA, VELLO, ORF-Screenshot

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