Neue Richtlinien für die Radverkehrsplanung in Österreich
Am 1. April 2022 erschien die neue Ausgabe der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr, an der einige Radkompetenz-Mitglieder mitgewirkt haben. Erstmals ist diese Richtlinie kostenlos zum download erhältlich. Wir geben erste Einblicke in die Highlights der Neuerungen in den RVS-Richtlinien und erklären, welche Bedeutung A, B, C und D ab jetzt für die Platzverteilung im Verkehr haben.
Die RVS-Richtlinien bilden neben den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Planungsgrundlage für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen und werden von der Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) herausgegeben. Ziel der Richtlinien ist die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsniveaus bei Planung, Bau und Betrieb nach dem Stand der Technik. Die RVS 03.02.13 Radverkehr ist bei Neu- und Umplanung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden und enthält die empfohlenen Ausstattungsmerkmale, damit sämtliche Anlagen für den Radverkehr bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.
Kostenloser download der Richtlinie
Ab sofort sind die wichtigsten klimaschutzrelevanten RVS-Richtlinien, unter anderem zum Rad- und Fußverkehr, gratis und frei zugänglich. Die Kosten dafür übernimmt die Initiative klimaaktiv mobil des Klimaschutzministeriums. Download hier! Ebenfalls kostenlos sind nun u.a. die RVS zu Flächenbeschichtungen auf Radwegen, Kinderfreundliche Mobilität, Gestaltung des Schulumfeldes und Grundsätze der Verkehrsplanung. Dazu mehr Informationen hier bei klimaaktiv mobil.
Welche Neuerungen sind in den Radverkehrs-Richtlinien 2022 enthalten?
Wir bringen hier die wichtigsten Neuerungen 2022 im Überblick. Dazu zählen vor allem der Ersatz der früheren Mindest- und Regelbreiten durch Grundbreiten mit Zuschlägen je nach Radverkehrsstärke; die Verankerung des Ansatzes, dass Radverkehrsplanung auch Angebotsplanung ist; die Verankerung von Sharrows; die Aufnahme von Bestimmungen zu Radschnellverbindungen, der Königsklasse des Radwegs. Auch das Kapitel Fahrradabstellanlagen wurde erweitert.
Bauen wo noch niemand radelt: Anlageart und Angebotskriterium
Eine wesentliche Neuerung gab es bei den Kriterien für die Auswahl von Radfahranlagen. Die Wahl der Anlageart ist in erster Linie von der Hierarchie der Radroute, den Kfz-Geschwindigkeiten und den Kfz-Verkehrsstärken abhängig. Hier kam bei den sonstigen Kriterien das Angebotskriterium / Bedarfskriterium hinzu. D.h. bei der Neuplanung von Radfahranlagen ist auch der zukünftige Bedarf abzuschätzen und darauf Bedacht zu nehmen, dass Radverkehrsplanung auch Angebotsplanung ist. Aus dieser Sicht treten Bedarfskriterien (z.B. Radverkehrsstärken als Planungskriterium) gegenüber Grundsätzen der Netzgestaltung in den Hintergrund.
Schematische Darstellung der Radnetzplanung für Stadt Salzburg von Radkompetenz-Mitglied con.sens mobilitätsdesign
Die Radverkehrsstärke bestimmt die Breite: Grundbreite plus Zuschlag
Die wichtigste Neuerung sind die Breitenangaben für die Dimensionierung von Radfahranlagen. Die Mindest- und Regelbreiten der RVS 2014 sind nun durch Grundbreiten mit Aufschlägen je nach anzubietender Radverkehrsstärke ersetzt worden und schaffen eine verständlichere Auslegung nach den angestrebten Ausbaustufen. Ist gemäß Kfz-Kriterium eine Radfahranlage (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg) das geeignete Netzelement, so ist die anzustrebende Ausbaustufe (A, B, C oder D) für die Radfahranlage in Abhängigkeit der Routenhierarchie und der zu erwartenden Radverkehrsstärken zu ermitteln. Die erforderliche Gesamtbreite der Radfahranlage ergibt sich aus der Summe der Grundbreite und dem notwendigen Zuschlag (ehemals „Schutzstreifen“). Der erforderliche Zuschlag wird in Abhängigkeit von der Art der an die Radfahranlage angrenzenden Nutzung bestimmt.
Den Vorgaben zur Breitendimensionierung liegen folgende grundsätzliche Radverkehrsstärken, Annahmen bzw. Bemessungsfälle zu Grunde:
Ausbaustufe A: Diese kommt auf Radschnellverbindungen mit mindestens 240 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde zum Einsatz. Im Richtungsverkehr kann somit ein Lastenrad ein anderes Lastenrad überholen.
Ausbaustufe B: Diese wird für Hauptradrouten mit mindestens 240 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde
oder für Verbindungs- und Sammelrouten mit mindestens 360 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde eingesetzt. Im Richtungsverkehr kann dann ein einspuriges Fahrrad ein Lastenrad überholen.
Ausbaustufe C: Diese ist nur bei Verbindungs- und Sammelrouten mit weniger als 360 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde zulässig. Die Breite wird so ausgestaltet dass ein Lastenrad die Radfahranlage befahren kann.
Ausbaustufe D: Bei dieser niedrigsten Stufe können nur einspurige Fahrräder die Radfahranlage befahren. Sie kann nur bei Radverkehrszahlen von weniger als 60 Radler:innen in der Spitzenstunde auf weniger wichtigen Verbindungs- und Sammelrouten angewandt werden. Mischverkehr mit Kfz ist nur auf Erschließungsnetzen zulässig.
Mit der aktuellen Neufassung der RVS sind also die bisherigen Regelbreiten großzügiger definiert worden. Einrichtungsradwege der Ausbaustufe A sollen nun 2,60 m breit sein, damit das Überholen von und mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern in guter Qualität möglich ist.
Rendering eines in Wien geplanten Zweirichtungsradweges von ZOOMVP für Radkompetenz-Mitglied Mobilitätsagentur Wien
Der Pfeil auf der Fahrbahn: „Sharrows“
Piktogramme (engl. „Sharrows“), in anderen Ländern bereits seit Langem im Einsatz, sind nun in der neuen RVS verankert worden. Bei „Sharrows“ handelt es sich um eine Bodenmarkierung, die ein Pfeilsymbol (Doppeldach) und ein Fahrradsymbol kombiniert. Diese kommen zur Anwendung, um dem Radverkehr auf der Fahrbahn besonders zu betonen und sichtbar zu machen. Außerdem dienen sie Radfahrenden als Vorgabe einer geeigneten und sicheren Fahrlinie, um „Dooring“ und zu knappes Überholen durch Kfz-Lenkende zu vermeiden. In Schienenstraßen können diese Markierungen auch zwischen den Schienen aufgebracht werden um die mittige Nutzung des Gleisbereichs anzuzeigen. „Sharrows“ sind allerdings kein Ersatz für eine Radfahranlage oder für eine Wegweisung!
Sharrows in Mödling von Radkompetenz-Mitglied Rosinak & Partner
Auch Ausweichen ist zulässig: Radfahren gegen die Einbahn
Die Ausgestaltung der Verkehrsführung in, für den Radverkehr geöffneten Einbahnen, wurde ausführlicher behandelt. In der neuen RVS werden nun Mindestbreiten für die Fahrflächenbreite an entsprechende Rahmenbedingungen geknüpft sowie Möglichkeiten der Einbahnöffnung bei Fahrflächenbreiten unter 3,5 m, beispielsweise mit Ausweichmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen, konkretisiert. Auch die Gestaltung der Kreuzungsformen bei Radfahren gegen die Einbahn wurde besser aufgeschlüsselt.
Die Königsklasse: Richtlinien für Radschnellverbindung
Radschnellverbindungen sind für den Radverkehr bestimmte Route, die über größere Entfernungen wichtige Quell- und Zielbereiche verbinden und durchgängig höchste Qualitätsmerkmale aufweisen müssen. Radschnellverbindungen sind (Ausnahme Fahrradstraße), getrennt vom Kfz-Verkehr und vom Fußgängerverkehr zu führen. Netzelemente zur Ausgestaltung von Radschnellverbindungen sind somit selbständig geführte Radwege, straßenbegleitende Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. So ist beispielsweise in der Ausführung als Zweirichtungsradweg oder Fahrradstraße mit einer Grundbreite von ≥ 4,00 m zu projektieren. Hinzu kommen eventuelle Breitenzuschläge entsprechend der angrenzenden Nutzung. Weiters wird eine Projektierungsgeschwindigkeit von 30 km/h, Steigungen von max. 6 % und eine hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton) angestrebt.
Rendering eines in Wiens Praterstraße geplanten Radschnellweges von ZOOMVP für Radkompetenz-Mitglied Mobilitätsagentur Wien
Blick zum Boden: Wegweisung mittels Bodenmarkierungen möglich
Ebenfalls neu in der RVS 2022 kann nun zur Unterstützung der Orientierung zusätzlich zu Verkehrszeichen die Wegweisung auch durch Bodenmarkierungen ergänzt werden. Mit einer Zusammensetzung aus zwei bis vier übereinander angeordneten grünen Blöcken mit weißem Symbol kann eine Markierung auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden.
Mehr Platz zum Parken: Kapitel Fahrradabstellanlagen
In der Neuversion der RVS findet sich nun eine detaillierte Aufbereitung des Themas Fahrradabstellanlagen. Die Positionierung, der Platzbedarf und deren Erschließungswege sowie unterschiedliche Abstellsysteme werden ausführlich beschrieben. Auch Qualitäten für Kurzzeit- bzw. Langzeitparken sowie Erfordernisse für Spezialfahrräder wie Lasten- oder Kinderfahrräder sind enthalten. Zum ersten Mal wird auch ein 2,4 m² Brutto-Platzbedarf je Fahrradabstellplatz inkl. anteiliger Rangierfläche bzw. Fahrgasse genannt.
Diese erneuerte Version der RVS Radverkehr wurde in der FSV-Arbeitsgruppe „Stadtverkehr“, Arbeitsausschuss „Nicht motorisierter Verkehr“, von einer großen Gruppe von Expert:innen unter Mitwirkung folgender Radkompetenz-Mitglieder erarbeitet:
- Felix Beyer, Rosinak & Partner
- Martin Eder, BMK
- Bernd Hildebrandt, Radland NÖ
- Roland Romano, Radlobby Österreich
- Michael Skoric, con.sens verkehrsplanung
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Am 1. April 2022 erschien die neue Ausgabe der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr, an der einige Radkompetenz-Mitglieder mitgewirkt haben. Erstmals ist diese Richtlinie kostenlos zum download erhältlich. Wir geben erste Einblicke in die Highlights der Neuerungen in den RVS-Richtlinien und erklären, welche Bedeutung A, B, C und D ab jetzt für die Platzverteilung im Verkehr haben.
Die RVS-Richtlinien bilden neben den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Planungsgrundlage für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen und werden von der Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) herausgegeben. Ziel der Richtlinien ist die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsniveaus bei Planung, Bau und Betrieb nach dem Stand der Technik. Die RVS 03.02.13 Radverkehr ist bei Neu- und Umplanung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden und enthält die empfohlenen Ausstattungsmerkmale, damit sämtliche Anlagen für den Radverkehr bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.
Kostenloser download der Richtlinie
Ab sofort sind die wichtigsten klimaschutzrelevanten RVS-Richtlinien, unter anderem zum Rad- und Fußverkehr, gratis und frei zugänglich. Die Kosten dafür übernimmt die Initiative klimaaktiv mobil des Klimaschutzministeriums. Download hier! Ebenfalls kostenlos sind nun u.a. die RVS zu Flächenbeschichtungen auf Radwegen, Kinderfreundliche Mobilität, Gestaltung des Schulumfeldes und Grundsätze der Verkehrsplanung. Dazu mehr Informationen hier bei klimaaktiv mobil.
Welche Neuerungen sind in den Radverkehrs-Richtlinien 2022 enthalten?
Wir bringen hier die wichtigsten Neuerungen 2022 im Überblick. Dazu zählen vor allem der Ersatz der früheren Mindest- und Regelbreiten durch Grundbreiten mit Zuschlägen je nach Radverkehrsstärke; die Verankerung des Ansatzes, dass Radverkehrsplanung auch Angebotsplanung ist; die Verankerung von Sharrows; die Aufnahme von Bestimmungen zu Radschnellverbindungen, der Königsklasse des Radwegs. Auch das Kapitel Fahrradabstellanlagen wurde erweitert.
Bauen wo noch niemand radelt: Anlageart und Angebotskriterium
Eine wesentliche Neuerung gab es bei den Kriterien für die Auswahl von Radfahranlagen. Die Wahl der Anlageart ist in erster Linie von der Hierarchie der Radroute, den Kfz-Geschwindigkeiten und den Kfz-Verkehrsstärken abhängig. Hier kam bei den sonstigen Kriterien das Angebotskriterium / Bedarfskriterium hinzu. D.h. bei der Neuplanung von Radfahranlagen ist auch der zukünftige Bedarf abzuschätzen und darauf Bedacht zu nehmen, dass Radverkehrsplanung auch Angebotsplanung ist. Aus dieser Sicht treten Bedarfskriterien (z.B. Radverkehrsstärken als Planungskriterium) gegenüber Grundsätzen der Netzgestaltung in den Hintergrund.
Schematische Darstellung der Radnetzplanung für Stadt Salzburg von Radkompetenz-Mitglied con.sens mobilitätsdesign
Die Radverkehrsstärke bestimmt die Breite: Grundbreite plus Zuschlag
Die wichtigste Neuerung sind die Breitenangaben für die Dimensionierung von Radfahranlagen. Die Mindest- und Regelbreiten der RVS 2014 sind nun durch Grundbreiten mit Aufschlägen je nach anzubietender Radverkehrsstärke ersetzt worden und schaffen eine verständlichere Auslegung nach den angestrebten Ausbaustufen. Ist gemäß Kfz-Kriterium eine Radfahranlage (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg) das geeignete Netzelement, so ist die anzustrebende Ausbaustufe (A, B, C oder D) für die Radfahranlage in Abhängigkeit der Routenhierarchie und der zu erwartenden Radverkehrsstärken zu ermitteln. Die erforderliche Gesamtbreite der Radfahranlage ergibt sich aus der Summe der Grundbreite und dem notwendigen Zuschlag (ehemals „Schutzstreifen“). Der erforderliche Zuschlag wird in Abhängigkeit von der Art der an die Radfahranlage angrenzenden Nutzung bestimmt.
Den Vorgaben zur Breitendimensionierung liegen folgende grundsätzliche Radverkehrsstärken, Annahmen bzw. Bemessungsfälle zu Grunde:
Ausbaustufe A: Diese kommt auf Radschnellverbindungen mit mindestens 240 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde zum Einsatz. Im Richtungsverkehr kann somit ein Lastenrad ein anderes Lastenrad überholen.
Ausbaustufe B: Diese wird für Hauptradrouten mit mindestens 240 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde
oder für Verbindungs- und Sammelrouten mit mindestens 360 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde eingesetzt. Im Richtungsverkehr kann dann ein einspuriges Fahrrad ein Lastenrad überholen.
Ausbaustufe C: Diese ist nur bei Verbindungs- und Sammelrouten mit weniger als 360 Radfahrer:innen in der Spitzenstunde zulässig. Die Breite wird so ausgestaltet dass ein Lastenrad die Radfahranlage befahren kann.
Ausbaustufe D: Bei dieser niedrigsten Stufe können nur einspurige Fahrräder die Radfahranlage befahren. Sie kann nur bei Radverkehrszahlen von weniger als 60 Radler:innen in der Spitzenstunde auf weniger wichtigen Verbindungs- und Sammelrouten angewandt werden. Mischverkehr mit Kfz ist nur auf Erschließungsnetzen zulässig.
Mit der aktuellen Neufassung der RVS sind also die bisherigen Regelbreiten großzügiger definiert worden. Einrichtungsradwege der Ausbaustufe A sollen nun 2,60 m breit sein, damit das Überholen von und mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern in guter Qualität möglich ist.
Rendering eines in Wien geplanten Zweirichtungsradweges von ZOOMVP für Radkompetenz-Mitglied Mobilitätsagentur Wien
Der Pfeil auf der Fahrbahn: „Sharrows“
Piktogramme (engl. „Sharrows“), in anderen Ländern bereits seit Langem im Einsatz, sind nun in der neuen RVS verankert worden. Bei „Sharrows“ handelt es sich um eine Bodenmarkierung, die ein Pfeilsymbol (Doppeldach) und ein Fahrradsymbol kombiniert. Diese kommen zur Anwendung, um dem Radverkehr auf der Fahrbahn besonders zu betonen und sichtbar zu machen. Außerdem dienen sie Radfahrenden als Vorgabe einer geeigneten und sicheren Fahrlinie, um „Dooring“ und zu knappes Überholen durch Kfz-Lenkende zu vermeiden. In Schienenstraßen können diese Markierungen auch zwischen den Schienen aufgebracht werden um die mittige Nutzung des Gleisbereichs anzuzeigen. „Sharrows“ sind allerdings kein Ersatz für eine Radfahranlage oder für eine Wegweisung!
Sharrows in Mödling von Radkompetenz-Mitglied Rosinak & Partner
Auch Ausweichen ist zulässig: Radfahren gegen die Einbahn
Die Ausgestaltung der Verkehrsführung in, für den Radverkehr geöffneten Einbahnen, wurde ausführlicher behandelt. In der neuen RVS werden nun Mindestbreiten für die Fahrflächenbreite an entsprechende Rahmenbedingungen geknüpft sowie Möglichkeiten der Einbahnöffnung bei Fahrflächenbreiten unter 3,5 m, beispielsweise mit Ausweichmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen, konkretisiert. Auch die Gestaltung der Kreuzungsformen bei Radfahren gegen die Einbahn wurde besser aufgeschlüsselt.
Die Königsklasse: Richtlinien für Radschnellverbindung
Radschnellverbindungen sind für den Radverkehr bestimmte Route, die über größere Entfernungen wichtige Quell- und Zielbereiche verbinden und durchgängig höchste Qualitätsmerkmale aufweisen müssen. Radschnellverbindungen sind (Ausnahme Fahrradstraße), getrennt vom Kfz-Verkehr und vom Fußgängerverkehr zu führen. Netzelemente zur Ausgestaltung von Radschnellverbindungen sind somit selbständig geführte Radwege, straßenbegleitende Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. So ist beispielsweise in der Ausführung als Zweirichtungsradweg oder Fahrradstraße mit einer Grundbreite von ≥ 4,00 m zu projektieren. Hinzu kommen eventuelle Breitenzuschläge entsprechend der angrenzenden Nutzung. Weiters wird eine Projektierungsgeschwindigkeit von 30 km/h, Steigungen von max. 6 % und eine hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton) angestrebt.
Rendering eines in Wiens Praterstraße geplanten Radschnellweges von ZOOMVP für Radkompetenz-Mitglied Mobilitätsagentur Wien
Blick zum Boden: Wegweisung mittels Bodenmarkierungen möglich
Ebenfalls neu in der RVS 2022 kann nun zur Unterstützung der Orientierung zusätzlich zu Verkehrszeichen die Wegweisung auch durch Bodenmarkierungen ergänzt werden. Mit einer Zusammensetzung aus zwei bis vier übereinander angeordneten grünen Blöcken mit weißem Symbol kann eine Markierung auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden.
Mehr Platz zum Parken: Kapitel Fahrradabstellanlagen
In der Neuversion der RVS findet sich nun eine detaillierte Aufbereitung des Themas Fahrradabstellanlagen. Die Positionierung, der Platzbedarf und deren Erschließungswege sowie unterschiedliche Abstellsysteme werden ausführlich beschrieben. Auch Qualitäten für Kurzzeit- bzw. Langzeitparken sowie Erfordernisse für Spezialfahrräder wie Lasten- oder Kinderfahrräder sind enthalten. Zum ersten Mal wird auch ein 2,4 m² Brutto-Platzbedarf je Fahrradabstellplatz inkl. anteiliger Rangierfläche bzw. Fahrgasse genannt.
Diese erneuerte Version der RVS Radverkehr wurde in der FSV-Arbeitsgruppe „Stadtverkehr“, Arbeitsausschuss „Nicht motorisierter Verkehr“, von einer großen Gruppe von Expert:innen unter Mitwirkung folgender Radkompetenz-Mitglieder erarbeitet:
- Felix Beyer, Rosinak & Partner
- Martin Eder, BMK
- Bernd Hildebrandt, Radland NÖ
- Roland Romano, Radlobby Österreich
- Michael Skoric, con.sens verkehrsplanung