Job-Rad statt Dienstauto

Gesund, umweltschonend und stressfrei! Mit dem „Job-Rad“ Modell können Betriebe Ihre MitarbeiterInnen unterstützen, private und berufliche Wege vermehrt gesund und umweltfreundlich zurückzulegen. Die Radkompetenz-Mitglieder klimaaktiv mobil (BMNT) und Herry Consult veröffentlichen dazu hilfreiche Tipps und ein Gutachten zur Sachbezugs-Frage. Das Unternehmen kann MitarbeiterInnen zu attraktiven Bedingungen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung stellen, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die MitarbeiterIn, das Fahrrad nach Möglichkeit oft auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.Dafür können durch den Betrieb attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden (z.B. die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung), der/die MitarbeiterIn zahlt z.B den Restbetrag in Form einer monatlichen „Nutzungsgebühr“ in 48 Monatsraten ab.

MITMACHEN GANZ EINFACH: UMSTIEG IN FÜNF SCHRITTEN

  1. Betrieb informiert MitarbeiterInnen
  2. MitarbeiterInnen wählen Wunsch-Fahrräder
  3. Betrieb kauft die Fahrräder und stellt sie den MitarbeiterInnen als JOB-Fahrräder zur Verfügung
  4. MitarbeiterInnen zahlen für die Nutzung der Fahrräder eine monatliche Nutzungsgebühr
  5. Nach vier Jahren erwerben MitarbeiterInnen die Fahrräder um einen symbolischen Euro vom Betrieb

STEUERGUTACHTEN

Die Energieregion Vorderwald in Vorarlberg ist Job-Rad-Vorreiter: Hier wurde erstmals die Job-Rad-Aktion für eine ganze Region angeboten und mit Testaktionen (Faltrad- und E-Bike) kombiniert. Vom Land Vorarlberg wurde auch dieses Gutachten einer Steuerkanzlei eingeholt, das zeigt dass Diensträder nicht als Sachbezug mit Lohnsteuer zu belegen sind.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie wird die monatliche Nutzungsgebühr verrechnet?
Üblicherweise wird diese vom Gehalt abgezogen. Der Betrieb kann den MitarbeiterInnen die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall muss kein Sachbezug versteuert werden.

Was ist, wenn die MitarbeiterInnen ausscheiden oder in Karenz gehen?
In einem „Leasingvertrag“ zwischen Betrieb und MitarbeiterIn wird festgehalten, dass diese beim Ausscheiden die noch offenen Raten an den Betrieb als Vorschuss bezahlen kann. Das Rad bleibt jedoch aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Betriebs.

Muss das JOB-Rad zwingend ein E-Bike sein?
Nein. Es können auch „normale“ Fahrräder / Falträder sein.

Kann ein Betrieb die Vorsteuer beim Fahrradkauf abziehen und den Nettoopreis für die monatlichen Raten heranziehen?
Ist der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt, geht das derzeit nur bei „normalen“ Fahrrädern, jedoch nicht bei Elektrofahrrädern.

Können die MitarbeiterInnen jedes Fahrrad als JOB-Rad wählen?
Nein. Ein JOB-Rad muss straßentauglich (d.h. StVO-konform mit Schutzblech, Lichtanlage) sein.

Was geschieht nachdem die/der ArbeitgeberIn das Fahrrad 4 Jahre lang zur Verfügung gestellt hat?
Die/der MitarbeiterIn kann das Fahrrad um einen symbolischen Betrag von 1 Euro erwerben.

Haben MitarbeiterInnen Verpflichtungen?
MitarbeiterInnen verp]ichten sich, das Dienstfahrrad möglichst oft bei Arbeits-/ Dienstwegen einzusetzen.

Wie/Wo werden die Rahmenbedingungen des JOB-Rad festgehalten?
MitabeiterInnen schließen mit dem Betrieb eine Nutzungsvereinbarung ab, in der die Rahmenbedingungen geregelt sind.

Alle weitern Informationen  finden Sie unter www.jobrad.at

Fotos: pd-f.de ; Bleker GmbH

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  1. Betrieb informiert MitarbeiterInnen
  2. MitarbeiterInnen wählen Wunsch-Fahrräder
  3. Betrieb kauft die Fahrräder und stellt sie den MitarbeiterInnen als JOB-Fahrräder zur Verfügung
  4. MitarbeiterInnen zahlen für die Nutzung der Fahrräder eine monatliche Nutzungsgebühr
  5. Nach vier Jahren erwerben MitarbeiterInnen die Fahrräder um einen symbolischen Euro vom Betrieb

STEUERGUTACHTEN

Die Energieregion Vorderwald in Vorarlberg ist Job-Rad-Vorreiter: Hier wurde erstmals die Job-Rad-Aktion für eine ganze Region angeboten und mit Testaktionen (Faltrad- und E-Bike) kombiniert. Vom Land Vorarlberg wurde auch dieses Gutachten einer Steuerkanzlei eingeholt, das zeigt dass Diensträder nicht als Sachbezug mit Lohnsteuer zu belegen sind.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie wird die monatliche Nutzungsgebühr verrechnet?
Üblicherweise wird diese vom Gehalt abgezogen. Der Betrieb kann den MitarbeiterInnen die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall muss kein Sachbezug versteuert werden.

Was ist, wenn die MitarbeiterInnen ausscheiden oder in Karenz gehen?
In einem „Leasingvertrag“ zwischen Betrieb und MitarbeiterIn wird festgehalten, dass diese beim Ausscheiden die noch offenen Raten an den Betrieb als Vorschuss bezahlen kann. Das Rad bleibt jedoch aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Betriebs.

Muss das JOB-Rad zwingend ein E-Bike sein?
Nein. Es können auch „normale“ Fahrräder / Falträder sein.

Kann ein Betrieb die Vorsteuer beim Fahrradkauf abziehen und den Nettoopreis für die monatlichen Raten heranziehen?
Ist der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt, geht das derzeit nur bei „normalen“ Fahrrädern, jedoch nicht bei Elektrofahrrädern.

Können die MitarbeiterInnen jedes Fahrrad als JOB-Rad wählen?
Nein. Ein JOB-Rad muss straßentauglich (d.h. StVO-konform mit Schutzblech, Lichtanlage) sein.

Was geschieht nachdem die/der ArbeitgeberIn das Fahrrad 4 Jahre lang zur Verfügung gestellt hat?
Die/der MitarbeiterIn kann das Fahrrad um einen symbolischen Betrag von 1 Euro erwerben.

Haben MitarbeiterInnen Verpflichtungen?
MitarbeiterInnen verp]ichten sich, das Dienstfahrrad möglichst oft bei Arbeits-/ Dienstwegen einzusetzen.

Wie/Wo werden die Rahmenbedingungen des JOB-Rad festgehalten?
MitabeiterInnen schließen mit dem Betrieb eine Nutzungsvereinbarung ab, in der die Rahmenbedingungen geregelt sind.

Alle weitern Informationen  finden Sie unter www.jobrad.at

Fotos: pd-f.de ; Bleker GmbH

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