Wie steht es um die Steuerreform für Diensträder?
Die lange geforderte und im Frühjahr bereits anvisierte gesetzliche Gleichstellung von E-Fahrrädern zu Elektroautos als Dienstfahrzeuge droht durch den Regierungsumbruch wieder in weite Ferne zu rücken. Auch der Radverkehrsbeauftragter der Stadt Wien fordert daher, das “Job-Rad” aus der Steuerreform herauslösen und rasch als Sondermaßnahme im Parlament umzusetzen. Nun kommt sie doch noch zur Abstimmung!
„Eine der wenigen, wenn nicht die einzige ökologische Bestimmung wäre es wert, auch herausgelöst umgesetzt zu werden,“ tweetete der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Wien, Martin Blum, als Anfang Juni klar wurde, dass mit der Regierungsumbildung die geplante Steuerreform zunächst ad acta gelegt werden würde. Darin war vorgesehen, das Einkommenssteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz so zu ändern, „dass künftig Job-Rad-Modelle auch in Österreich möglich sind“, so Blum. „Das Job-Rad-Modell liegt am Tisch und wäre wichtig, gleich umgesetzt zu werden“, betont der Radverkehrsbeauftragte und Geschäftsführer des Radkompetenz-Mitglieds Mobilitätsagentur Wien. Im Juli wurde nun bekannt, dass die Steuerreform noch als Initiativantrag von ÖVP und FPÖ inklusive Vorsteuerabzug für E-Bikes und lohnsteuerfreiem Sachbezug in den Nationalrat eingebracht wurde. Der entsprechende Budgetausschuss ist am 12. September.
Gesündere MitarbeiterInnen durch Job-Rad
Im Allgemeinen wird unter einem Job-Rad-Modell verstanden, dass ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, das sie auch privat nutzen können, entweder mit oder ohne Kostenbeitrag der NutzerInnen. Für Arbeitgeber bedeutet ein Job-Rad-Modell „gesündere MitarbeiterInnnen, Bindung ans Unternehmen, Klimaschutz, weniger Parkplätze zu errichten und zu erhalten.“, so Blum. In Österreich sind jedoch derzeit Fahrräder und E-Bikes (steuerrechtlich Krafträder) nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt bzw. lohnsteuerbefreit – im Gegensatz zu Elektroautos. Die betreffenden Regelungen sind überdies sehr unklar. „Diese Ungleichbehandlung sollte auf Nachdruck mancher Verkehrslandesräte geändert werden“, erläuterte Blum.
Radkompetenz-Mitglied Radlobby Österreich unterstützt diese Sichtweise ausdrücklich: „Die steuerrechtliche Klärung und Gleichstellung des Job-Rads ist eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung für den Kampf gegen Bewegungsmangel und den im Verkehrsbereich so vernachlässigten Klimaschutz. Unternehmen würden dadurch motiviert, ihre MitarbeiterInnen bei der schadstofffreien Anreise zum Betrieb zu unterstützen.„, betont Radlobby-Sprecher Roland Romano. „Das Parlament sollte das Thema noch vor der Neuwahl angehen und den vorliegenden Entwurf beschließen.“ Auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) will „endlich in Österreich so genannte Job-Rad-Modelle ermöglicht“ sehen. „Es braucht große, aber auch viele kleine Schritte“, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu gehöre auch dieses Detail der Steuerreform, so der VCÖ.
Sachbezug und Vorsteuerabzug
Wie an dieser Stelle bereits im vergangenen Jahr berichtet, liegt ein Steuergutachten vor, dass in Österreich in einem Punkt E-Bikes und Fahrräder schon steuerlich gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor besser gestellt sind, nämlich beim Sachbezug. Das Gutachten hat Radkompetenz-Mitglied Land Vorarlberg in Auftrag gegeben: Auf beide Räderarten fällt kein Sachbezug an, auch wenn sie privat genutzt werden. Das ist beim Dienstwagen mit Verbrennungsmotor hingegen der Fall, der monatliche Sachbezugswert liegt je nach Schadstoffausstoß bei bis zu 2 % des Kaufpreises. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null, also Elektrofahrzeuge, sind gänzlich vom Sachbezug befreit (siehe WKO-Information). Allerdings ist die Sachbezugsbefreiung von Fahrrädern im Moment eine rechtliche Grauzone, die nur auf Gutachten und Fachmeinungen gestützt ist. Die Steuerreform, die in der parlamentarischen Entwurfsphase stecken geblieben ist, hätte hier Klarstellung bringen sollen.
Bei der finanzsteuerrechtlichen Frage des Vorsteuerabzuges, die betriebswirtschaftlich sehr relevant ist und den stärksten Job-Rad-Kaufanreiz für Arbeitgeber darstellt, müsste die Ungleichbehandlung zum Elektroauto aufgehoben werden. Denn derzeit gilt nur ein „normales“ Fahrrad als Betriebsmittel, vergleichbar mit einem PC oder Bürosessel. Daher ist der Käufer, also der Betrieb, dafür vorsteuerabzugsberechtigt. Das E-Bike wiederum gilt laut Steuerrecht als Kraftrad, obwohl es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Pedelec mit Tretkraftunterstützung bis Höchstgeschwindigkeit von 25km/h als Fahrrad gilt. Und Krafträder sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was die Anschaffung eines E-Job-Rades um 20% verteuert. E-Autos jedoch sind seit 2016 im Unterschied zu Kfz mit Verbrennungsmotor vorsteuerabzugsberechtigt (WKO).
Rekord bei Fahrrad-Verkauf mit E-Bike-Boom
Noch nie war der Anteil der Fahrradbranche am Gesamtumsatz mit Sportartikeln in Österreich so hoch wie 2018. Grund dafür ist die starke Verbreitung des E-Bikes. Der Gesamt-Fahrradmarkt in Österreich hatte im Jahr 2018 ein Volumen von rund 457.000 Fahrrädern, die höchste Zahl seit 2009. Die prozentuelle Steigerung des Gesamtmarktes von 2017 auf 2018 beträgt mehr als 10 Prozent. 2018 waren 33 Prozent der verkauften Fahrräder in Österreich E-Bikes. Im europäischen Vergleich ist Österreich einer der stärksten Märkte: In Belgien hat das E-Bike einen Marktanteil von 45 %, in den Niederlanden von 40%, in der Schweiz von 32,3 % und 23,5 % in Deutschland. (Quellen: OTS) Dieser Trend ließe sich durch steuerliche Gleichsetzung mit dem E-Dienstauto weiter verstärken.
Wie sehr das auch positive Umweltauswirkungen hätte, zeigt eine aktuelle Studie von Shimano: Laut der Studie, die in zehn europäischen Ländern durchgeführt wurde, stellt ein E-Bike einen starken Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Rad dar. Die stärkste Bereitschaft der 14.500 Befragten für den Umstieg auf das E-Bike zeigen die befragten Niederländer (47%) gefolgt von den Spaniern (39 %) und den Italienern (33 %) – Österreich war nicht befragt worden.
Erfolgreiches Modell Deutschland
In Deutschland funktioniert der Zugang zum Dienstrad zum Beispiel so, dass Unternehmen entweder direkt oder über Job-Rad-Anbieter (z.B. Jobrad.org) Fahrräder steuerbegünstigt ankaufen. Entweder subventioniert der Arbeitgeber einen Teil des Rades oder der volle Kaufpreis wird über mehrere Jahre dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn in Raten abgezogen. Dem erfolgreichen Business-Modell liegt eine klare gesetzliche Regelung zu Grunde, die den Sachbezug mit 0,5 % des Kaufpreises festlegt und Vorsteuer abzieht. Dank zusätzlicher steuerlicher Förderung sparen ArbeitnehmerInnen laut Jobrad-Rechner bis zu 40 % gegenüber einem klassischen Kauf. In Österreich wäre der Vorteil noch höher, wenn die gängige komplette Sachbezugsbefreiung ausrücklich fixiert würde.
Martin Blum bringt die Vorteile für die Arbeitnehmer auf den Punkt: „Allein durch Wegfall der Mehrwertsteuer und Lohnsteuer könnten Fahrräder, im Vergleich zum Privatkauf, den Mitarbeitenden 50 Prozent weniger kosten, je nach Steuerklasse. Das ist sehr relevant und könnte vielen ein Anreiz zum Radeln und damit zu mehr Klimaschutz sein.“
Radkompetenz-Mitglied klimaaktiv mobil bietet hier Infos zu Job-Rad.
Fotos: Peter Provaznik für Bosch eBike Systems
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„Eine der wenigen, wenn nicht die einzige ökologische Bestimmung wäre es wert, auch herausgelöst umgesetzt zu werden,“ tweetete der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Wien, Martin Blum, als Anfang Juni klar wurde, dass mit der Regierungsumbildung die geplante Steuerreform zunächst ad acta gelegt werden würde. Darin war vorgesehen, das Einkommenssteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz so zu ändern, „dass künftig Job-Rad-Modelle auch in Österreich möglich sind“, so Blum. „Das Job-Rad-Modell liegt am Tisch und wäre wichtig, gleich umgesetzt zu werden“, betont der Radverkehrsbeauftragte und Geschäftsführer des Radkompetenz-Mitglieds Mobilitätsagentur Wien. Im Juli wurde nun bekannt, dass die Steuerreform noch als Initiativantrag von ÖVP und FPÖ inklusive Vorsteuerabzug für E-Bikes und lohnsteuerfreiem Sachbezug in den Nationalrat eingebracht wurde. Der entsprechende Budgetausschuss ist am 12. September.
Gesündere MitarbeiterInnen durch Job-Rad
Im Allgemeinen wird unter einem Job-Rad-Modell verstanden, dass ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, das sie auch privat nutzen können, entweder mit oder ohne Kostenbeitrag der NutzerInnen. Für Arbeitgeber bedeutet ein Job-Rad-Modell „gesündere MitarbeiterInnnen, Bindung ans Unternehmen, Klimaschutz, weniger Parkplätze zu errichten und zu erhalten.“, so Blum. In Österreich sind jedoch derzeit Fahrräder und E-Bikes (steuerrechtlich Krafträder) nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt bzw. lohnsteuerbefreit – im Gegensatz zu Elektroautos. Die betreffenden Regelungen sind überdies sehr unklar. „Diese Ungleichbehandlung sollte auf Nachdruck mancher Verkehrslandesräte geändert werden“, erläuterte Blum.
Radkompetenz-Mitglied Radlobby Österreich unterstützt diese Sichtweise ausdrücklich: „Die steuerrechtliche Klärung und Gleichstellung des Job-Rads ist eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung für den Kampf gegen Bewegungsmangel und den im Verkehrsbereich so vernachlässigten Klimaschutz. Unternehmen würden dadurch motiviert, ihre MitarbeiterInnen bei der schadstofffreien Anreise zum Betrieb zu unterstützen.„, betont Radlobby-Sprecher Roland Romano. „Das Parlament sollte das Thema noch vor der Neuwahl angehen und den vorliegenden Entwurf beschließen.“ Auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) will „endlich in Österreich so genannte Job-Rad-Modelle ermöglicht“ sehen. „Es braucht große, aber auch viele kleine Schritte“, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu gehöre auch dieses Detail der Steuerreform, so der VCÖ.
Sachbezug und Vorsteuerabzug
Wie an dieser Stelle bereits im vergangenen Jahr berichtet, liegt ein Steuergutachten vor, dass in Österreich in einem Punkt E-Bikes und Fahrräder schon steuerlich gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor besser gestellt sind, nämlich beim Sachbezug. Das Gutachten hat Radkompetenz-Mitglied Land Vorarlberg in Auftrag gegeben: Auf beide Räderarten fällt kein Sachbezug an, auch wenn sie privat genutzt werden. Das ist beim Dienstwagen mit Verbrennungsmotor hingegen der Fall, der monatliche Sachbezugswert liegt je nach Schadstoffausstoß bei bis zu 2 % des Kaufpreises. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null, also Elektrofahrzeuge, sind gänzlich vom Sachbezug befreit (siehe WKO-Information). Allerdings ist die Sachbezugsbefreiung von Fahrrädern im Moment eine rechtliche Grauzone, die nur auf Gutachten und Fachmeinungen gestützt ist. Die Steuerreform, die in der parlamentarischen Entwurfsphase stecken geblieben ist, hätte hier Klarstellung bringen sollen.
Bei der finanzsteuerrechtlichen Frage des Vorsteuerabzuges, die betriebswirtschaftlich sehr relevant ist und den stärksten Job-Rad-Kaufanreiz für Arbeitgeber darstellt, müsste die Ungleichbehandlung zum Elektroauto aufgehoben werden. Denn derzeit gilt nur ein „normales“ Fahrrad als Betriebsmittel, vergleichbar mit einem PC oder Bürosessel. Daher ist der Käufer, also der Betrieb, dafür vorsteuerabzugsberechtigt. Das E-Bike wiederum gilt laut Steuerrecht als Kraftrad, obwohl es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Pedelec mit Tretkraftunterstützung bis Höchstgeschwindigkeit von 25km/h als Fahrrad gilt. Und Krafträder sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was die Anschaffung eines E-Job-Rades um 20% verteuert. E-Autos jedoch sind seit 2016 im Unterschied zu Kfz mit Verbrennungsmotor vorsteuerabzugsberechtigt (WKO).
Rekord bei Fahrrad-Verkauf mit E-Bike-Boom
Noch nie war der Anteil der Fahrradbranche am Gesamtumsatz mit Sportartikeln in Österreich so hoch wie 2018. Grund dafür ist die starke Verbreitung des E-Bikes. Der Gesamt-Fahrradmarkt in Österreich hatte im Jahr 2018 ein Volumen von rund 457.000 Fahrrädern, die höchste Zahl seit 2009. Die prozentuelle Steigerung des Gesamtmarktes von 2017 auf 2018 beträgt mehr als 10 Prozent. 2018 waren 33 Prozent der verkauften Fahrräder in Österreich E-Bikes. Im europäischen Vergleich ist Österreich einer der stärksten Märkte: In Belgien hat das E-Bike einen Marktanteil von 45 %, in den Niederlanden von 40%, in der Schweiz von 32,3 % und 23,5 % in Deutschland. (Quellen: OTS) Dieser Trend ließe sich durch steuerliche Gleichsetzung mit dem E-Dienstauto weiter verstärken.
Wie sehr das auch positive Umweltauswirkungen hätte, zeigt eine aktuelle Studie von Shimano: Laut der Studie, die in zehn europäischen Ländern durchgeführt wurde, stellt ein E-Bike einen starken Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Rad dar. Die stärkste Bereitschaft der 14.500 Befragten für den Umstieg auf das E-Bike zeigen die befragten Niederländer (47%) gefolgt von den Spaniern (39 %) und den Italienern (33 %) – Österreich war nicht befragt worden.
Erfolgreiches Modell Deutschland
In Deutschland funktioniert der Zugang zum Dienstrad zum Beispiel so, dass Unternehmen entweder direkt oder über Job-Rad-Anbieter (z.B. Jobrad.org) Fahrräder steuerbegünstigt ankaufen. Entweder subventioniert der Arbeitgeber einen Teil des Rades oder der volle Kaufpreis wird über mehrere Jahre dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn in Raten abgezogen. Dem erfolgreichen Business-Modell liegt eine klare gesetzliche Regelung zu Grunde, die den Sachbezug mit 0,5 % des Kaufpreises festlegt und Vorsteuer abzieht. Dank zusätzlicher steuerlicher Förderung sparen ArbeitnehmerInnen laut Jobrad-Rechner bis zu 40 % gegenüber einem klassischen Kauf. In Österreich wäre der Vorteil noch höher, wenn die gängige komplette Sachbezugsbefreiung ausrücklich fixiert würde.
Martin Blum bringt die Vorteile für die Arbeitnehmer auf den Punkt: „Allein durch Wegfall der Mehrwertsteuer und Lohnsteuer könnten Fahrräder, im Vergleich zum Privatkauf, den Mitarbeitenden 50 Prozent weniger kosten, je nach Steuerklasse. Das ist sehr relevant und könnte vielen ein Anreiz zum Radeln und damit zu mehr Klimaschutz sein.“
Radkompetenz-Mitglied klimaaktiv mobil bietet hier Infos zu Job-Rad.
Fotos: Peter Provaznik für Bosch eBike Systems
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