Rechts bei Rot: erste Umsetzungen und internationale Richtlinien

Diese Neuerung in Österreichs StVO erregt große Aufmerksamkeit: ein Zusatzschild mit grünem Pfeil ermöglicht es Radfahrenden, bei roter Ampel abzubiegen oder geradeaus zu fahren. Das sogenannte „Rechts bei Rot“ ist in Frankreich, Belgien, Dänemark und der Schweiz sowie den Niederlanden schon länger gang und gäbe. Österreich hat nun die deutsche Regelung mit „Halt“-Vorschrift übernommen, erste Umsetzungen sind bereits auf dem Weg und Richtlinien mit Einsatzkriterien werden ausgearbeitet.

Linz hat das erste Schild montiert

Von der Linzer Landstraße dürfen Radfahrende schon mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.10.2022 bei Rot rechts in die Bürgerstraße einbiegen. Damit hängt in Oberösterreichs Landeshauptstadt das erste reguläre Schild mit Grünem Zusatzpfeil in Österreich, durch das ein Abbiegen bei Rot nach vollständigem Anhalten des Fahrrads und Berücksichtigung des querenden Verkehrs erlaubt ist.

Der Linzer VP-Vizebürgermeister Martin Hajart kündigte laut Standard und APA an, dass 20 Linzer Kreuzungen demnächst folgen könnten. Konkret ins Auge gefasst würden unter anderem die Kreuzungen Mozartstraße-Fadingerstraße und Goethestraße-Schubertstraße. Die zuständige Abteilung beim Magistrat Linz erarbeite derzeit eine Prioritätenliste.

10 Wiener Kreuzungen folgten im Oktober

SP-Verkehrsstadträtin Ulli Sima gab am 1.10. für die Stadt Wien bekannt, das Verfahren zum Rechtsabbiegen bei Rot für zehn Kreuzungen gestartet zu haben. Noch im Oktober wurden die entsprechenden Verordnungen verabschiedet und die Beschilderungen montiert. Hier eine Ansicht einer Wiener Beschilderung:

Ampel

An acht weiteren Wiener Kreuzungen wird in einer Vorher-Nachher-Studie, die mit dem Bundesministerium für Verkehr und Klimaschutz (BMK) vereinbart wurde, das Abbiegen bei Rot analysiert. Radkompetenz-Mitglied Fahrrad Wien hat hier die 18 betreffenden Kreuzungen dargestellt:

Die konkrete Liste der Kreuzungen ist hier nachzulesen.

Sieben Bundesländer warten noch

In den weiteren Bundesländern sind die Pläne noch weniger konkret als in Oberösterreich und Wien. Laut Volksblatt prüfen Burgenland und Vorarlberg mehrere Standorte. Es werde dazu auch noch Gespräche mit Experten und den anderen Ländern geben, hieß es aus dem Büro von SP-Verkehrslandesrat Heinrich Dorner in Eisenstadt. Vorarlberg begrüße die neuen Möglichkeiten sehr, die die StVO-Novelle für den Rad- und Fußverkehr biete, so Mobilitätslandesrat Daniel Zadra (Grüne). Erste Pilotkreuzungen würden möglichst noch 2022 umgesetzt.

In der Stadt Salzburg hat die grüne Bürgerliste bereits über ein Dutzend möglicher Kreuzungen in der Stadt vorgeschlagen und den Wunsch geäußert, Salzburg solle beim Rechtsabbiegen bei Rot Vorreiter in Österreich werden. Tirol und Niederösterreich wollen sich erst nach Inkrafttreten der Novelle mit dem Thema befassen, auch Kärnten ist noch zurückhaltend: aus dem Büro des zuständigen Referenten Sebastian Schnuschnig (ÖVP) hieß es laut APA, dass „die Regelung aus Sicht der Landesverwaltung Konfliktpotenzial im Straßenverkehr habe. Man wolle noch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern abwarten.“

Das Büro des steirischen Verkehrslandesrats Anton Lang (SPÖ) gab an, dass die Steiermark noch kein Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende verordnen werde: „Grund dafür ist, dass das Bundesministerium das Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt hat eine Richtlinie für Radfahrer zu diesem Thema zu erarbeiten.“

Welche Kriterien sind für „Rechts bei Rot“ anzuwenden?

Die Frage nach hilfreichen Richtlinien steht also im Raum. Diese werden derzeit von einer Arbeitsgruppe der „Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr“ (FSV) erarbeitet, die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) geleitet wird. Klimaschutzministerium und Radkompetenz-Mitglied Radlobby Österreich sind ebenso Teil dieser Expert:innengruppe wie Verwaltungsvertreter:innen und Behörden der Bundesländer.

Die Stadt Wien hat bereits ein mögliches Kriterium der Richtlinien bei ihren 10 Pilotkreuzungen herangezogen: Ausgewählt wurden nur Kreuzungen, an denen vor und nach dem Abbiegen Radwege vorhanden sind. Bei der Entwicklung der Ausschlusskriterien und Prüfkriterien der Richtlinien stehen folgende Gesichtspunkte im Fokus:

  • Sichtbeziehungen
  • Radverkehrs-Anlagearten
  • Schienenstraßen
  • Schulwege
  • Kfz-Verkehrsbelastung, insbesondere Lkw
  • zulässige Fahrgeschwindigkeiten
  • andere Verkehrsströme auf der Kreuzung

Update: Die Finalversion der Richtlinien für Österreich erschien am 1. Dezember 2022 im RVS Arbeitspapier Nr. 36, hier zum kostenlosen download im RVS Shop zu finden. Details dazu hier in unserem Artikel.

Vergleich internationaler Richtlinien für „Rechts bei Rot“

Das Rechts Abbiegen bei Rot für Radfahrende hat sich international bewährt. In den Niederlanden ist es seit 1991 gestattet, Frankreich hat es nach positiven Pilottests mit Beginn 2012 im Jahr 2015 fest eingeführt, in der Schweiz begannen die Pilotversuche 2013 und führten rasch zur entsprechenden Erlaubnis. Belgien und Dänemark haben ebenfalls über Pilotversuche zu ihren Regelungen gefunden. Beim Vergleich von vier Nationen Europas, die die „Rechts bei Rot“ Gesetzgebung mit Zusatztafel schon länger in Gebrauch haben, zeigen sich wenige Einschränkungen bei dennoch gründlicher Prüfung.

Grundsätzliche Unterschiede in der Radverkehrskultur werden gut sichtbar: So besteht nur Dänemark auf getrennten Radwegen bei „Rechts bei Rot“, da sie dort die vorherrschende Anlagenart sind. Belgien und Frankreich prüfen alle Anlagenarten ohne Einschränkung, die Schweiz schreibt Mindestbreiten bei Mischverkehr und vorgezogenen Halteflächen („Bikebox“) vor. Sichtbeziehungen zu den bevorrangten Verkehrsströmen sind durchgängig wichtig. Auf potentiellen Konfliktflächen greift Dänemark zur Haifischzahn-Markierung zur Trennung von Radverkehrsströmen, während die Schweiz große Abstände zu Fuß- und Kfzverkehr empfiehlt.

Nur die Schweiz definiert klare Ausschlusskriterien, die vor allem ein Gefälle von über 4% und große Abbiegeradien betreffen. Belgien rät bei komplexen Kreuzungen oder sehr hohen Fußverkehrszahlen ab. Der belgische Fietsberaad hat für Flandern in seinen Radverkehrs-Richtlinien eine vorbildliche Aufarbeitung (download hier) aller möglicher Abbiegevarianten dargelegt (S. 111/112). So wird dort die Einführung von „Rechts bei Rot“ z.B. empfohlen, wenn ein Radweg gegen die Einbahn führt (Fig. 4) oder wenn eine Radverkehrsverbindung in eine Fußgängerzone mit Raderlaubnis mündet (Fig. 5):

Rechtliche Ausgestaltung in Österreich

Gemeinden und Städte haben durch die 33. StVO-Novelle seit 1.10.2022 die Möglichkeit, mittels Grünpfeil-Zusatzschild bei einzelnen Kreuzungen dem Radverkehr das Rechtsabbiegen oder Geradeausfahren bei Rot zu erlauben. Die Radfahrenden haben dabei gegenüber querenden Fußgänger:innen Nachrang und müssen vor dem Abbiegevorgang ähnlich wie bei einem Stop-Schild anhalten. Damit orientierte sich Österreich an der deutschen Regelung, nicht an den vier oben angeführten Ausgestaltungen mit Vorrangregel. Alle Studien zeigen, dass dadurch keine erhöhte Gefahr entsteht. Die deutsche Bundesanstalt für Straßenverkehr hat beobachtet, dass die „Halt“-Regelung in Deutschland kaum eingehalten wird, aber es dennoch zu keinen auffälligen Gefahrenmomenten kommt.

Diese Regelung darf in Österreich „nur erlassen werden, wenn hinsichtlich der dadurch bestimmten Kreuzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen“. Alle Details der neuen StVO haben wir hier zusammengefasst.

_ _ _ _ _

Quelle Internationaler Vergleich: Bundesanstalt für Straßenwesen – Niestegge, M., Schüller, H., Hantschel, S., Schröter, B., Gerike, R. (2022), Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik, Heft V 355, Bergisch Gladbach: download hier

Fotos: APA/fotokerschi.at, PID Wien, Radlobby Wien

Veröffentlicht am: 6. Oktober 2023Kategorien: Planung & Consulting, Förderer & InitiativenSchlagwörter: , , ,

Mehr von den Radkompetenz-Mitgliedern in diesem Artikel:

Diesen Artikel teilen:

Rechts bei Rot: erste Umsetzungen und internationale Richtlinien

Diesen Artikel teilen:

Diese Neuerung in Österreichs StVO erregt große Aufmerksamkeit: ein Zusatzschild mit grünem Pfeil ermöglicht es Radfahrenden, bei roter Ampel abzubiegen oder geradeaus zu fahren. Das sogenannte „Rechts bei Rot“ ist in Frankreich, Belgien, Dänemark und der Schweiz sowie den Niederlanden schon länger gang und gäbe. Österreich hat nun die deutsche Regelung mit „Halt“-Vorschrift übernommen, erste Umsetzungen sind bereits auf dem Weg und Richtlinien mit Einsatzkriterien werden ausgearbeitet.

Linz hat das erste Schild montiert

Von der Linzer Landstraße dürfen Radfahrende schon mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.10.2022 bei Rot rechts in die Bürgerstraße einbiegen. Damit hängt in Oberösterreichs Landeshauptstadt das erste reguläre Schild mit Grünem Zusatzpfeil in Österreich, durch das ein Abbiegen bei Rot nach vollständigem Anhalten des Fahrrads und Berücksichtigung des querenden Verkehrs erlaubt ist.

Der Linzer VP-Vizebürgermeister Martin Hajart kündigte laut Standard und APA an, dass 20 Linzer Kreuzungen demnächst folgen könnten. Konkret ins Auge gefasst würden unter anderem die Kreuzungen Mozartstraße-Fadingerstraße und Goethestraße-Schubertstraße. Die zuständige Abteilung beim Magistrat Linz erarbeite derzeit eine Prioritätenliste.

10 Wiener Kreuzungen folgten im Oktober

SP-Verkehrsstadträtin Ulli Sima gab am 1.10. für die Stadt Wien bekannt, das Verfahren zum Rechtsabbiegen bei Rot für zehn Kreuzungen gestartet zu haben. Noch im Oktober wurden die entsprechenden Verordnungen verabschiedet und die Beschilderungen montiert. Hier eine Ansicht einer Wiener Beschilderung:

Ampel

An acht weiteren Wiener Kreuzungen wird in einer Vorher-Nachher-Studie, die mit dem Bundesministerium für Verkehr und Klimaschutz (BMK) vereinbart wurde, das Abbiegen bei Rot analysiert. Radkompetenz-Mitglied Fahrrad Wien hat hier die 18 betreffenden Kreuzungen dargestellt:

Die konkrete Liste der Kreuzungen ist hier nachzulesen.

Sieben Bundesländer warten noch

In den weiteren Bundesländern sind die Pläne noch weniger konkret als in Oberösterreich und Wien. Laut Volksblatt prüfen Burgenland und Vorarlberg mehrere Standorte. Es werde dazu auch noch Gespräche mit Experten und den anderen Ländern geben, hieß es aus dem Büro von SP-Verkehrslandesrat Heinrich Dorner in Eisenstadt. Vorarlberg begrüße die neuen Möglichkeiten sehr, die die StVO-Novelle für den Rad- und Fußverkehr biete, so Mobilitätslandesrat Daniel Zadra (Grüne). Erste Pilotkreuzungen würden möglichst noch 2022 umgesetzt.

In der Stadt Salzburg hat die grüne Bürgerliste bereits über ein Dutzend möglicher Kreuzungen in der Stadt vorgeschlagen und den Wunsch geäußert, Salzburg solle beim Rechtsabbiegen bei Rot Vorreiter in Österreich werden. Tirol und Niederösterreich wollen sich erst nach Inkrafttreten der Novelle mit dem Thema befassen, auch Kärnten ist noch zurückhaltend: aus dem Büro des zuständigen Referenten Sebastian Schnuschnig (ÖVP) hieß es laut APA, dass „die Regelung aus Sicht der Landesverwaltung Konfliktpotenzial im Straßenverkehr habe. Man wolle noch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern abwarten.“

Das Büro des steirischen Verkehrslandesrats Anton Lang (SPÖ) gab an, dass die Steiermark noch kein Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende verordnen werde: „Grund dafür ist, dass das Bundesministerium das Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt hat eine Richtlinie für Radfahrer zu diesem Thema zu erarbeiten.“

Welche Kriterien sind für „Rechts bei Rot“ anzuwenden?

Die Frage nach hilfreichen Richtlinien steht also im Raum. Diese werden derzeit von einer Arbeitsgruppe der „Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr“ (FSV) erarbeitet, die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) geleitet wird. Klimaschutzministerium und Radkompetenz-Mitglied Radlobby Österreich sind ebenso Teil dieser Expert:innengruppe wie Verwaltungsvertreter:innen und Behörden der Bundesländer.

Die Stadt Wien hat bereits ein mögliches Kriterium der Richtlinien bei ihren 10 Pilotkreuzungen herangezogen: Ausgewählt wurden nur Kreuzungen, an denen vor und nach dem Abbiegen Radwege vorhanden sind. Bei der Entwicklung der Ausschlusskriterien und Prüfkriterien der Richtlinien stehen folgende Gesichtspunkte im Fokus:

  • Sichtbeziehungen
  • Radverkehrs-Anlagearten
  • Schienenstraßen
  • Schulwege
  • Kfz-Verkehrsbelastung, insbesondere Lkw
  • zulässige Fahrgeschwindigkeiten
  • andere Verkehrsströme auf der Kreuzung

Update: Die Finalversion der Richtlinien für Österreich erschien am 1. Dezember 2022 im RVS Arbeitspapier Nr. 36, hier zum kostenlosen download im RVS Shop zu finden. Details dazu hier in unserem Artikel.

Vergleich internationaler Richtlinien für „Rechts bei Rot“

Das Rechts Abbiegen bei Rot für Radfahrende hat sich international bewährt. In den Niederlanden ist es seit 1991 gestattet, Frankreich hat es nach positiven Pilottests mit Beginn 2012 im Jahr 2015 fest eingeführt, in der Schweiz begannen die Pilotversuche 2013 und führten rasch zur entsprechenden Erlaubnis. Belgien und Dänemark haben ebenfalls über Pilotversuche zu ihren Regelungen gefunden. Beim Vergleich von vier Nationen Europas, die die „Rechts bei Rot“ Gesetzgebung mit Zusatztafel schon länger in Gebrauch haben, zeigen sich wenige Einschränkungen bei dennoch gründlicher Prüfung.

Grundsätzliche Unterschiede in der Radverkehrskultur werden gut sichtbar: So besteht nur Dänemark auf getrennten Radwegen bei „Rechts bei Rot“, da sie dort die vorherrschende Anlagenart sind. Belgien und Frankreich prüfen alle Anlagenarten ohne Einschränkung, die Schweiz schreibt Mindestbreiten bei Mischverkehr und vorgezogenen Halteflächen („Bikebox“) vor. Sichtbeziehungen zu den bevorrangten Verkehrsströmen sind durchgängig wichtig. Auf potentiellen Konfliktflächen greift Dänemark zur Haifischzahn-Markierung zur Trennung von Radverkehrsströmen, während die Schweiz große Abstände zu Fuß- und Kfzverkehr empfiehlt.

Nur die Schweiz definiert klare Ausschlusskriterien, die vor allem ein Gefälle von über 4% und große Abbiegeradien betreffen. Belgien rät bei komplexen Kreuzungen oder sehr hohen Fußverkehrszahlen ab. Der belgische Fietsberaad hat für Flandern in seinen Radverkehrs-Richtlinien eine vorbildliche Aufarbeitung (download hier) aller möglicher Abbiegevarianten dargelegt (S. 111/112). So wird dort die Einführung von „Rechts bei Rot“ z.B. empfohlen, wenn ein Radweg gegen die Einbahn führt (Fig. 4) oder wenn eine Radverkehrsverbindung in eine Fußgängerzone mit Raderlaubnis mündet (Fig. 5):

Rechtliche Ausgestaltung in Österreich

Gemeinden und Städte haben durch die 33. StVO-Novelle seit 1.10.2022 die Möglichkeit, mittels Grünpfeil-Zusatzschild bei einzelnen Kreuzungen dem Radverkehr das Rechtsabbiegen oder Geradeausfahren bei Rot zu erlauben. Die Radfahrenden haben dabei gegenüber querenden Fußgänger:innen Nachrang und müssen vor dem Abbiegevorgang ähnlich wie bei einem Stop-Schild anhalten. Damit orientierte sich Österreich an der deutschen Regelung, nicht an den vier oben angeführten Ausgestaltungen mit Vorrangregel. Alle Studien zeigen, dass dadurch keine erhöhte Gefahr entsteht. Die deutsche Bundesanstalt für Straßenverkehr hat beobachtet, dass die „Halt“-Regelung in Deutschland kaum eingehalten wird, aber es dennoch zu keinen auffälligen Gefahrenmomenten kommt.

Diese Regelung darf in Österreich „nur erlassen werden, wenn hinsichtlich der dadurch bestimmten Kreuzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen“. Alle Details der neuen StVO haben wir hier zusammengefasst.

_ _ _ _ _

Quelle Internationaler Vergleich: Bundesanstalt für Straßenwesen – Niestegge, M., Schüller, H., Hantschel, S., Schröter, B., Gerike, R. (2022), Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik, Heft V 355, Bergisch Gladbach: download hier

Fotos: APA/fotokerschi.at, PID Wien, Radlobby Wien

Mehr von den Radkompetenz-Mitgliedern in diesem Artikel:

Mehr von diesen Mitgliedern: