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Ihre Auswahl: E-Mobilität

Debatte rund um E-Mopeds, Radwege und geeignete Infrastruktur

Auf urbanen Fahrradwegen sind längst nicht mehr nur klassische Fahrräder unterwegs. Stattdessen sieht man vermehrt eine Vielfalt an Transporträdern, Pedelecs, E-Rollern und zunehmend auch E-Mopeds. Diese Spielarten der Mikromobilität gelten in Österreich rechtlich als Fahrrad und stellen das Fassungsvermögen von Radinfrastruktur vor große Herausforderungen. Wir fassen eine ausführliche Ö1-Debatte zusammen, die sich um den Vorstoß der Wiener Stadtregierung drehte, sogenannte E-Mopeds vom Radweg zu verbannen, um das Sicherheitsgefühl auf Radwegen zu erhöhen. Radlobby Österreich und das Kuratorium für Verkehrssicherheit bezogen in der Radiosendung vom 5. September Position für eine differenziertere Herangehensweise. Stadt Wien will neue Verkehrsaufteilung durchsetzen Die Stadtregierung Wiens möchte eine gesetzliche Regelung finden, um das Sicherheitsgefühl auf den Radwegen angesichts der steigenden Zahl von E-Mopeds zu erhöhen. Grundlage dafür ist eine Untersuchung von Verkehrsplaner Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien zu Geschwindigkeit, Verkehrssicherheit und technischen Besonderheiten verschiedener Fahrzeuggattungen. Frey bestätigt: „Der Nutzungsdruck am Radweg steigt. Gerade E-Mopeds beeinträchtigen jedoch vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das subjektive wie objektive Sicherheitsgefühl am Radweg massiv“. Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor wiege nur 46 kg. „Unfälle werden dadurch gefährlicher“, so Frey hier im Artikel von Radkompetenz-Mitglied Fahrrad Wien. Konkret möchte Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei der Bundesregierung eine rechtliche Unterscheidung zwischen Fahrrädern, E-Kleinstfahrzeugen (z.B. E-Scooter) und Kleinkrafträdern (z.B. E-Mopeds) erwirken. Für E-Kleinstfahrzeugen, welche auf Radfahranlagen unterwegs sind, soll die erlaubte Bauartgeschwindigkeit von 25 auf 20 km/h reduziert werden. Um diese Geschwindigkeiten überprüfen zu können, bedarf es neuen Prüf- und Messverfahren. Zudem sollen Fahrzeuge auf Radfahranlagen ein Leergewicht von 60 kg nicht überschreiten dürfen. Kleinkrafträder wie E-Mopeds sollen hingegen ganz vom Radweg ausgeschlossen werden. Durch diese Regelung wird sich eine Entlastung der Radwege erhofft. Vorbild könnte Deutschland sein, wo Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Mopeds kennzeichenpflichtig auf der Fahrbahn fahren müssen. Dem liegt aber eine andere Rechtsdefinition von Fahrrad zu Grunde, denn in Deutschland müssen Fahrzeuge ausschließlich oder überwiegend mit Muskelkraft betrieben werden, um als Fahrrad oder Pedelec den Radweg befahren zu dürfen. Maximale Motorunterstützung bis 25 km/h gilt hier wie dort. Erwünschte Neuaufteilung der Mikromobilität durch die Stadt Wien, [...]

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