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Die österreichische Fahrradverordnung im internationalen Vergleich
Die Fahrradverordnung (FVO) ergänzt die StVO um detaillierte Bestimmungen zu Kindertransport, Anhängern und Ausrüstung. Sie ist bereits 23 Jahre alt und weist Modernisierungsbedarf auf, da unter anderem die gängige Mitnahme von zwei Kindern auf Longtail-Transporträdern nicht der FVO entspricht und mehrachsige Anhänger nicht verwendet werden dürften. Mitglieder der Radkompetenz-Plattform haben Recherchen zur Rechtssituation in anderen EU- Mitgliedsstaaten betrieben, die aufgrund ihres hohen Radverkehrsanteils, etablierter Fahrradkultur und Vorbildwirkung für Österreich ausgewählt wurden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schweden. Durch unsere Mitgliedschaft im Netzwerk Cycling Knowledge Europe konnte das Wissen von Radverkehrs-Expert:innen dieser Länder abgerufen werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Unterschied zur österreichischen Rechtslage zu bemerken: Nämlich die Tatsache, dass in den verglichenen Ländern deutlich weniger Bestimmungsdetails im Rechtstext vorliegen und die Regelung von Produktverwendungen im Kinder- und sonstigen Transportbereich beim Fahrrad eher über Produktbestimmungen, Normen und nutzungsseitige Regelungen erfolgt. Nur in einem Bereich in den Niederlanden sind die Klassifizierung, Anforderungen und Verwendung von Fahrrädern detaillierter ausformuliert als in Österreich, nämlich bei Transportfahrrädern hinsichtlich Fahrzeuglenker:in, dem Fahrzeugtyp und dem Verwendungszweck. Die österreichische Fahrradverordnung (FVO) wendet sich als Regelung an Handel und Nutzer:innen gleichermaßen und begleitet dadurch die StVO. Nur das deutsche Recht zeigt eine komplexere formale Struktur des Rechts mit Beachtung von StVO, StVZO und „untergesetzlicher Vorschriften“ wie vor allem die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ oder das ministerielle „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“. Unterschiedliche Vorschriften bei Kindersitz und Anhänger Im Zuge der Recherchen wurden Expert:innen in Radverkehrsinstitutionen dieser sechs Länder ausführlich befragt und Gesetzestexte analysiert. Diese Gesetze betreffen insgesamt 198,5 Millionen Einwohner:innen. Zu Fragen in Österreich strittigen Bestimmungen hinsichtlich Position der Kinderbeförderungsvorrichtungen oder Befestigungsort der Kindersitze, Lehnenhöhe von Kindersitzen, Ziehen von Kinderrädern mittels Kupplungsvorrichtungen, Achsen- oder Spurzahl bei Anhängern gibt es kaum gesetzliche konkrete Vorschriften in den genannten untersuchten Ländern - nur Dänemark definiert „maximal zwei Räder“ für Anhänger und hat damit aktuell auch Änderungsbedarf angesichts moderner Anhängermodelle wie dem Carla Cargo. In keinem der untersuchten Staaten existiert eine Vorschrift für einen Ständer beim Zugfahrrad eines Anhängers, wie in Österreich noch vorgeschrieben. Laut FVO §6 ist die Beförderung von mehr als einem Kind unzulässig, wenn diese in Kindersitzen transportiert werden und [...]
Rückblick auf unsere Webinarserie „So geht Radverkehr 2023“
Die Webinar-Serie „So geht Radverkehr 2023“ lief bis November. Hier finden Sie einen kurzen Themenüberblick und Links zu den Youtube-Aufzeichnungen. Mit unserer kostenlosen Webinarserie, die wir 2021 mit dem Online-Radgipfel ins Leben gerufen haben, möchten wir aktuelle Themen aufgreifen und für Gemeinden und Radverkehrsinteressierte praxisnah aufbereiten. Die Webinare der letzten Jahre finden Sie gesammelt in der Radkompetenz-Akademie. […]